Ladies and Gentlemen!
Es ist nicht nur so, dass Staatsanwälte Mitglieder im Richterbund sein können und Justizministerien permanent Staatsanwälte zu Richtern machen und umgekehrt, sondern auch so, dass Staatsanwälte sich mit der hirnzerfressenden Richter-Scrapie, einer nicht tödlichen, aber zur totalen Verblödung führenden Krankheit infizieren können:
Nach Lage der Dinge könnte es nun den Essener Oberstaatsanwalt Rolf-Peter Lindenberg erwischt haben, der auf eine Strafanzeige gegen den VRiLG Jörg Schmitt wegen verbotener Mitteilungen über eine Gerichtsverhandlung (§ 353 d Nr.3 StGB) mit einem Schreiben reagierte, in dem er wahrheitswidrig unterstellte, die Strafanzeige sei wegen Rechtsbeugung (§339 StGB) erstattet und er sehe keinen Rechtsgrund dafür!
Hier die Scans der Strafanzeige als PDF:
Strafanzeige-gegen-Richter–Joerg-Schmitt-LG-Essen
Und hier die Reaktion des OStA Rolf-Peter Lindenberg:
Nun, Ladies and Gents, wenn ein Oberstaatsanwalt eine einfache Strafanzeige nicht mehr versteht, stattdessen zwei völlig verschiedene Straftatbestände miteinander verwechselt, sein Nichtstun im Falle einer Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen 353 d Nr. 3 StGB praktisch damit begründet, dass es für einen Verstoß gegen § 339 StGB ja keinen Anhaltspunkt gebe, dann muss er entweder einen billigen Trick zur Strafvereitelung im Amt ausprobieren, oder bereits so weit verblödet sein, dass man ihn als berufs- und geschäftsunfähig einstufen muss.
Ich werde nun mein Bestes geben, um diesen Dingen nachzugehen, und selbstverständlich werde ich darüber öffentlich schreiben, und natürlich gehe ich davon aus, dass meine geistigen Schwestern und Brüder von der anarchistischen Internetfront an einer Klärung und Verbreitung dieser Angelegenheit ebenso interessiert sein werden wie ich.
So long,
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS