Was ist los am Amtsgericht Saarbrücken? /z.K. Richter Marcel Christmann, Saarbrücken, Amtsgerichtspräsident Stefan Gelb

Mich erreichte heute u.a. folgende Email, deren Verfasserin mir persönlich bekannt ist. Das Schicksal hat ihr zweifellos übelst mitgespielt, in mehreren Hinsichten, wozu es auch gehört, dass sie bereits Opfer schwerer und völlig unberechtigter Polizeigewalt geworden ist. Doch kann es einen Grund geben, sie von ihren Kindern fernzuhalten?  Ich meine, einen vernünftigen Grund, nicht einen satanischen? Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es einen vernnünftigen Grund dafür geben könnte und werde sie fortan durch Veröffentlichungen unterstützen.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Claudia Sckaer                                                                             Duisburg, 19.09.2015

(Anschrift bekannt)

Präsident des

Amtsgerichts Saarbrücken

Franz-Josef-Röder-Str. 13

66119 Saarbrücken

Dienstaufsicht

Amtsgericht Saarbrücken                                                           Amtsgericht Saarbrücken

Bertha-von-Suttner-Str. 2                                                           Franz-Josef-Röder-Str. 13

Abermalige und wiederholte Ablehnung, Befangenheitsantrag Marcel Christmann als Familienrichter

Untätigkeit von Marcel Christmann bzw. eines anderen Richters in Bezug auf meinen Antrag einstweilige Anordnung vom 07.09.2015 für den 20.07.2015

Beibelassung von Marcel Christmann als Richter trotz zahlreicher Strafanträge

Rechtsbeugung

Beschwerde in dem Punkt, dass Herr Tanto mir angegeben hat, dass Herr Christmann, bzw. dass Familiengericht meine Anträge nicht bescheiden müsste.

Am 30.08.2015 mein Schreiben an das Justizministerium um Anweisung an die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft auf sofortige strafrechtliche Konsequenzen gegenüber Marcel Christmann.

Abermals und wiederholt lehne ich Herrn Christmann für die Familienverfahren ab. Mit Schreiben vom 26.08.2015 stellte ich Strafantrag wegen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 4 SVerf u. Art. 12 UN-Behindertenrechtskonvention § 839 BGB u.§ 339 StG-

Am 17.08.2015 wegen Amtsmissbrauch, Unterschlagung Unterlagen, Gefährdung Kindeswohl, Einschränkung des Persönlichkeitsrechts, Destabilisierung, seelische Körperverletzung, psychische Gewalt, Folter und Rechtsbeugung

Am 13.08. stellte ich gleichfalls einen Strafantrag wegen Folter u. Rechsbeugung, Entfremdung

Am 12.07. wegen Verstoß § 164, 186

Verstoß gegen das GG, das BGB, die EMRK, die UN-Kinderrechtskonvention als auch gegen § 235 StGB, § 240 StGB,

Am 10.07 Verstoß § 340 StGB, § 331, § 332

Am 08.07. wegen frühkindlicher Verlustängste, Begehen durch Unterlassen, Verletzung Gehör, Verletzung Menschenwürde

Am 06.06. wegen Rechtsbeugung, Folter

Herr Christmann war und ist bis heute kein neutraler Richter. Dazu kommt die abermalige Untätigkeit in der Sache der einstweiligen Anordnung für den 20.09.2015, die Verweigerung die Akten an das OLG zu senden.

Es ist mir unverständlich, warum ich keinen gesetzlichen Richter habe, sondern Herr Christmann immer noch für Familienverfahren beigeordnet ist. Vor einiger Zeit hatte ich Sie angeschrieben und gebeten mir mitzuteilen, welcher Richter an Stelle von Herrn Christmann eingesetzt wurde, darauf haben Sie bis heute nicht geantwortet.

Damit machen Sie sich der Beihilfe des vorsätzlichen Entzugs der Kinder und der Beihilfe der Misshandlung Schutzbefohlener mit schuldig.

Über all die Jahre hatten Sie, wenn Sie überhaupt geantwortet hatten, immer angegeben, dass kein Grund für dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen bestehen würden. Hätte ich Sie nicht angeschrieben, dann hätte es keinen Grund gegeben. Sie haben über 1 ½ Jahre nichts unternommen, dass Herr Christmann, oder ein anderer Richter meine Anträge bearbeitet hätte. Ich bekam einfach keine Antwort, weder vom Familiengericht noch von der Dienstaufsicht. Sie sind darin untätig geblieben, dass es in dem Familienverfahren vorwärts gegangen wäre, dass seit vielen Jahren vom Tisch sein könnte. Stattdessen treiben Sie auf Kosten des Steuerzahlers Rechtsbeugung und Selbstbeschäftigung, Eltern- und Kindeswohlschädigung auf dem Rücken von mir als Elternteil und den Kindern. Hierfür habe ich nicht einen Krümmel Verständnis. Ich hätte erwarten können, dass der strafbaren Rechtsbeugung nach § 339 StGB und § 839 BGB abgeholfen worden wäre.

Ich erwarte nun die Beiordnung eines anderen Richters.

Claudia Sckaer

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Thomas Kutschaty, SPD-Justizminister NRW, und Ralf Jäger, SPD-Innenminister NRW, decken satanische Grauensmörder und absichtliche Falschverurteilung eines Unschuldigen wegen Mordes!!!

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