wg. Frank Engelen: Hallo, Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Peter Fricke, Dresden und Köln /z.k. sebastian gemkow, staatsanwalt jörn wunderlich, richterin jacqueline neubert, staatsanwaltschaft chemniz, amtsgericht chemnitz

Hallo, Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Peter Fricke!

Nach meinem Kenntnisstand sollen Sie bereit sein, eine völlig absurd begründete Erfüllung des Tatbestandes der Kindesentziehung durch Dipl.-Ing. Frank Engelen zum Nachteil (a) von Dave Möbius  und (b) von Annika Ph. zu akzeptieren, dagegen dann aber rechtfertigend  argumentieren zu wollen.

Sollte das der Fall sein, dann kann ich darin nur eine zu schwerem Schaden Ihres Mandanten führende Vorgehensweise erkennen, bezüglich deren Hintergrund ich dann auf Mauscheleien mit dem homosexuellen Transgender-Juden und Systemverbrecher Staatsanwalt Jörn Wunderlich tippen würde – also auf  Mandantenverrat zur Begünstigung des Handelns eines Justizkriminellen bzw. zur Beihilfe an der Verfolgung eines Unschuldigen.

Unbestreitbare Tatsache ist, dass Frank Engelen weder im Falle (a) noch im Falle (b) ursächlich für die Flucht der Jugendlichen aus den Heimen war, sondern in beiden Fällen nur Überlebenshilfe (im Einvernehmen mit Elternteilen und den Jugendlichen selbst) gab, zugleich in erheblichem Maße bemüht war, in beiden Fällen Lösungen im Einvernehmen mit den Behörden zu finden, die zugleich den Menschenrechten der Jugendlichen entsprochen hätten, was ihm im Falle der Annika Ph. nachweislich gelungen ist.

Die nur noch als pervers zu bezeichnende Verfolgungswut, der Frank Engelen seitens der Justizbehörden seit Monaten ausgesetzt ist und die sich im Falle der behaupteten Kindesentziehung  als eine wissentliche Verfolgung eines Unschuldigen darstellen lässt, ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass Frank Engelen krimninellen Praktiken verschiedener Stellen zu nahe gekommen ist und auch leitende Behördenmitarbeiter mit ihnen unangenehmen Wahrheiten konfrontiert hat.

Sollten Sie tatsachenwidrig die vorgeworfene TB-Erfüllung betreffend § 235  StGB schlucken und zum prozessualen Ergebnis werden lassen, dann wäre es eine Illusion zu glauben, man würde Ihrem Mandanten noch einen Rechtfertigungsgrund anrechnen.

Dass man Scharlatane wie den Psychiater Heinrich Jansen aus Dresden und gar noch den Schwerverbrecher Dr. med. Bernd Roggenwallner auf den Plan gerufen hat, bekundet eindeutig die Absicht,der durchgeknallten Chmenitzer Justiz, Frank Engelen in staatskrimineller Weise auszuschalten. Roggenwallner ist auf Auftragsgeber-Wunscherfüllung programmiert, hat auf Wunsch der Nazi-Justiz am LG Hagen den SS-Mörder Bikker für prozessunfähig erklärt, den zuvor 10 andere Ärzte für prozessfähig erklärt hatten. Bikker war zwar schon 80, führte aber seinen Single-Haushalt einwandfrei und fuhr auch noch Auto – doch sollte nicht mehr verstehen, dass man ihm einen Mord vorwarf?

Wer sich diesen roggenwallner als Gutachter holt, sagt damit schon alles über sich selbst: Der Wahrheit soll keine Chance gegeben werden.  Nur deshalb will m,an wohl auch ein anderes Verfahren einstellen, in dem der Tatrichter die Überzeugung geäußert hat, dass Frank Engelen keineswegs auch nur vermindert schuldfähig sei,. sondern ganz genau wisse, was er sage und tue. Ein Urteilsspruch von ihm würde natürlich nicht in das Bild passen, dass der offenbar selbst geistig schwer gestörte Staatsanwalt Jörn Wunderlich von Frank zeichnen lassen will: Prozessunfähig bzw. schuldunfähig, dabei aber gefährlich – also § 63 und Wegsperren, damit Frank bloß nicht über Staatskriminalität berichten kann, der er auf die Spur gekommen ist.

Fricke, wenn Sie solche Vorgehensweisen unterstützen sollten, dann wären Sie selbst ein Schwerverbrecher: Die Menschenrechte gelten tatsächlich auch für Ihren Mandanten Engelen, auch wenn ich bisher keinen Hinweis darauf zur Kenntnis nehmen konnte, dass dies einem seiner Verteidiger bewusst sei, siehe auch:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2019/07/07/rechtsanwalt-bernd-luedicke-elsdorf-mandantenverrat-z-k-staatsanwalt-joern-wunderlich-staatsanwaltschaft-chemnitz-landgericht-chemnitz/

Wir AnarchistINNen sehen Frank Engelen nicht unkritisch, er ist zweifellos ein Exzentriker, hat zweifellos auch unangenehme Wesenszüge. Aber er ist keineswegs ein irgendwie gefährlicher Irrer, der nicht weiß, was er tut, und dementsprechend ist er nach unserer Überzeugung auch justiziell zu behandeln, und wir schätzen seinen hohen Wert als Kämpfer gegen satano-faschistisches Staatsunrecht sehr, Fricke..

Ich bin mit dieser Sache noch nicht fertig, habe längere Telefonate mit der angeblichen Belastungszeugin Mirella Sch. geführt, habe auch von ihr genehmigte Audioaufzeichnungen, habe die angeblichen Belastungszeuginnen Birgit B. und Annika Ph. persönlich kennengelernt und intensive Gespräche mit ihnen geführt, Birgit B. sieht übrigens – das kann auch von anderen bezeugt werden – überall Drohnen, von denen sie bestrahlt werden will. Zudem habe ich gute Gründe anzunehmen, dass Matthias Möbius vom Staatsschutz protegiert wird. Auch das ist noch nicht alles – über Bernd Schreiber, Jessi Mason und einige andere ist auch noch einiges zu sagen, was man nicht damit in Übereinstimmung bringen kann, dass es der Chemnitzer Justiz tatsächlich um Dave Möbius geht.

Noch etwas: Ich weiß nicht, ob Staatsanwalt Jörn Wunderlich tatsächlich ein homosexueller Gender-Jude ist, aber ich dachte, wenn Wunderlich angebliche Tatsachen betreffend Frank erfindet, dann dürfe ich das auch betreffend Wunderlich tun, und , immerhin: Nach gesellschaftlichen Maßstäben ist es nicht ehrenrührig, ein homosexueller Gender-Jude zu sein.

Fricke, das geht an Sie und alle Prozessbeteiligten: Es wird gezählt und gewogen und gewogen und gezählt werden, und keiner, der sich in dem Falle die Pfoten schmutzig macht, wird in diesem Leben noch wirklich froh werden. Dazu bedarf es keinerlei ungesetzlicher Handlungen, wir werden das nur mit Aufklärung und juristischen Mitteln besorgen.

Mit anarchistischen Grüßen

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS 

PS @ U.A.: Super, was Ihr leistet! Ich habe auch gesehen, was Ihr auf die Page vom AG-Lübbecke gebracht habt! Wird genutzt werden, vielen Dank!  Moving on!  Ich liebe Euch!

Das erste Bild führt zu einem schweren Staatsverbrechen, das den wahren Charakter der BRD entlarvt, wenn man es anklickt!

 

 

Casa Dipl.-Ing. Frank Engelen: @ Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow, CDU / zur Kenntnisnahme staatsanwalt jörn wunderlich, jörg tobian

Offener Brief an Sachsens Justizminister Sebastian Gemko

Hallo, JuMI Sebastian Gemko!

Falls es Ihnen bisher entgangen sein sollte: Ihre Landesjustiz praktiziert quasi „Schutzhaft“ am Dipl.-Ing. Frank Peter Engelen, denn abgesehen von Wahnvorstellungen Ihres Staatsanwalts Jörn Wunderlich, Staatsanwaltschaft Chemnitz,  der zwei bemerkenswerte Anklagepunkte aus seiner Phantasie heraus produziert zu haben scheint, wie ich in einem späteren Beitrag notfalls mit Belegen darlegen werde, verbleiben noch Vorwürfe der sog. Beleidigung, die sich bei nüchterner Betrachtung teilweise als wahre Tatsachenbehauptungen begreifen lassen, während ansonsten zu berücksichtigen ist, dass womöglich als unangemessen erscheinende Äußerungen in Situationen getätigt wurden, in denen Frank Engelen   verständlicherweise höchst erbost darüber war, welche Unmenschlichkeit in KIndschaftssachen ihm seitens diverser AmtsträgerINNEN entgegenschlug, so dass man durchaus annehmen muss, dass diese empathielosen Gestalten den Frank Engelen (womöglich absichtlich, um ihn zu provozieren!) vorübergehend in eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung stürzten, seine situative Fähigkeit, anklagende Worte als Unrecht einordnen zu können, massiv reduziert oder gar beseitigt hatten.  Immerhin ist Frank Engelen ein stark motivierter Kämpfer in Kindschaftssachen, den es, salopp gesagt, schnell auf die Palme bringt, wenn Amtsträger einen 16-Jährigen, der vor Misshandlungen und aus Sehnsucht zu seiner Familie aus einem Kinderheim geflohen war, wieder dorthin zurückbringen wollen, wo ihn weitere Misshandlungen und weitere Trennung von seiner Familie erwarten (Fall Dave Möbius).

So konnten menschliche Amtsträger in dem anderen Fall, auf den sich die Klageschrift des StA. Jörn Wunderlich bezieht, Fall der Annika P., mit Frank Engelen nur gänzlich andere Erfahrungen machen: Man zeigte sich aufgeschlossen für die sachlichen Argumente des Frank Engelen und ermöglichte es der 14-jährigen Annika P. letztlich, zu ihrer Mutter zurückkehren zu können.

Warum die im Fall Dave Möbius zuständigen Amtsträger nicht zur Vernunft zu bewegen waren, stattdessen eine Hardliner-Linie verfolgten, die Assoziationen zur Kinder- und Jugend“fürsorge“ der Nazi-Zeit oder der DDR-Zeit aufkommen lassen, in der Weise, dass nicht das Kindeswohl im Fokus humaner Beurteilung steht, sondern stattdessen eine Durchsetzung von lebensfernen Obrigkeitsinteressen, vermag ich nicht zu beurteilen. Glücklicherweise, der Fall Annika P. beweist es ja, sitzen nicht überall solche Unmenschen an den Amtshebeln. Aber den Frank Engelen dafür einzusperren, dass er bürokratischen Eseln, um es einmal vorsichtig zu formulieren, im Grunde kaum anderes als die Wahrheit gesagt hat, hat mit Rechtsstaatlichkeit eben so wenig zu tun wie die zwei Phantasieanklagepunkte, in denen dem Frank Engelen von dem offenbar total durchgeknallten Staatsanwalt Wunderlich Kindesentziehung vorgeworfen wird, wobei Wunderlich mit Vermutungen operiert und Zeuginnen benennt, die etwas ganz anderes sagen als das, was Wunderlich gern hören würde.

Jumi Sebastian Gemko, Dipl.-Ing. Frank Engelen hat in dieser Sache die Unterstützung der Weltgemeinschaft United-Anarchists, die international über die besten IT-Experten verfügt, so dass es für uns kein Problem darstellt, im Internet zu präsentieren,  was wir dort präsentieren wollen. Und was wir auf keinen Fall dulden, ist, dass Menschenrechtler wegen ihrer Arbeit weggesperrt werden.

Was die Haftbedingungen von Frank Engelen und dem schwer herzkranken Jörn Tobian angeht, der möglicherweise unschuldig in U-Haft sitzt, bereits zwei Herzinfarkte gehabt haben soll und dem Ärzte Haftunfähigkeit attestiert haben sollen – das ist ein Kapitel für sich, das noch auf den Tisch kommen wird, und wenn Tobian oder dem Engelen in Ihrem KL-Dresden etwas zustoßen sollte, was ihnen unter angemessenen Umständen nicht zugestoßen wäre, dann wird es für uns ein absichtlich begangenes Verbrechen sein. Dass ein Strafgefangener sich in U-Haft nicht einmal dagegen wehren kann, von seinen Pflichtverteidigern nach Strich und Faden verraten zu werden, dass man seine Telefonkontakte willkürlich beschneitet, dass ein Briefwechsel vom Absenden an den Häftling bis zum Rückerhalt einer Antwort mindestens  6 Wochen dauert – all das belegt, dass es Ziel Ihrer Behörde ist, Häftlinge zu drangsalieren und juristisch zu entwaffnen, so dass sie sich gegen Justizwillkür nicht einmal mehr wehren können.

JuMi Sebastian Gemkow, Sie sollten dem Unrecht an Frank Engelen ein schleuniges Ende bereiten, andernfalls wäre ich gezwungen, in dieser Sache wirklich aufzudrehen, in Massenfaxaktionen, nicht nur an Auslandsbotschaften und Auslandskorrepondenten in Deutschland. So kurz vor der Sachsen-Wahl könnte die CDU eine entsprechende „Wahlhilfe“ sicherlich gut gebrauchen…

Sollte es dem Frank Engelen vorübergehend an einem festen Wohnsitz fehlen, dann könnte er vorübergehend mit Anmeldung bei den örtlichen Behörden bei mir wohnen, wobei es ihn sicherlich nicht stören würde, wenn man ihm auferlegte, sich wöchentlich ein oder zweimal bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Mit anarchistischen Grüßen

Dipl.-Kfm-. Winfried Sobottka

 

Rechtsanwalt Bernd Lüdicke, Elsdorf: Mandantenverrat!!! /z.k. staatsanwalt jörn wunderlich, staatsanwaltschaft chemnitz, landgericht chemnitz

Herzlich begrüßte Frauen und Männer,

was man mit Dipl.-Ing. Frank Engelen macht, ist menschenverachtender Rechtsbruch der Extraklasse, weitaus schlimmer als nahezu alles, was deutsche Politiker und Medien europäischen und angrenzenden Ländern vorwerfen:  Mit einer Anklageschrift, die ins Blaue konstruierte Beschuldigungen enthält, wobei Zeugen benannt werden, die glaubhaft energisch bestreiten, sich gegenüber Strafermittlern entsprechend geäußert zu haben, und die die Beschuldigungen als „verrückt“ bezeichnen, hält man Dipl.-Ing. Frank Engelen quasi in Schutzhaft. Für die weniger Geschichtsbeflissenen: „Schutzhaft“ nannte man es, wenn die Gestapo im Nazi-Deutschland Menschen verhaftete, ohne einen Grund nennen zu müssen, ihnen zugleich sämtliche Rechte abschnitt und sie vollständig isolierte.

Franks Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Bernd Lüdicke aus Elsdorf, hat mir gegenüber zugegeben, dass der Haftbefehl  „sehr dünn“ begründet sei, wollte abver dennoch nichts machen, bevor die Hauptverhandlung beginnt. Wie bitte? Sein Mandant sitzt aufgrund eines unhaltbaren,  selbst nach Ansicht des Pflichtverteidigers „sehr dünn“ begründeten Haftbefehls in U-Haft, und der Pflichtverteidiger will bis zur Hauptverhandlung abwarten?

Nicht nur das: Rechtsanwalt Lüdicke will, dass der aufgrund ständiger Misshandlungen aus Kinderheimen geflohene 16-jährige Dave Möbius sich stellt, weil Lüdicke angeblich meint, nur dann komme Frank aus dem Knast!  Juristisch hat das Eine mit dem anderen, betrachtet man Haftbefehl und Anklageschrift, zwar absolut nichts miteinander zu tun, man müsste Frank auch so sofort freilassen, doch Lüdicke fühlt sich offenbar in der Rolle des Arschkriechers gegenüber willkürlich handelnder  Justiz besonders wohl. Wie sehr hatte Frank doch recht, wenn er von Kinderhandel sprach! Selbst der Pflichtverteidiger Lüdicke meint nun angeblich, einen vor staatlicher Misshandlung geflohenen Jugendlichen gegen den Geiselhäftling Engelen austauschen zu können, Menschenhandel zwischen Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft!!

Nun, zu den Einzelheiten wird es noch weiteren Vortrag und ein paar das Ausland aufklärende Aktionen geben, denn diesen Nazi-Staat- 3.0 darf man weder in Sachsen noch sonstwo in Deutschland dulden, ganz abgesehen davon, dass man Frank nach meiner Überzeugung für den Rest des Lebens in der Psychiatrie unterbringen will, um ihn auszuschalten.

Ich warne alle, die da meinen, ein ausgelieferter Dave würde zu Franks Freiheit führen. Nach meiner festen Überzeugung würden die staatlich organisierten Schwerverbrecher den Dave Möbius solange durch die Mangel drehen, bis er Frank soweit belasten würde, dass man scheinbar wahre Gründe hätte, ihn wegzusperren, denn die Wahrheit ist, dass Frank die Wahrheit nicht nur gesagt, sondern auch zunehmend erforscht hat, Beweise dafür hat, dass die staatliche Kinderfürsorge der BRD eine Hölle für Kinder und Eltern, aber ein Quell unerhörter Bereicherung für Pflegeeltern, Heime, Gutachter, „Familienhelfer“, korrupte Jugendamtsmitarbeiter und korrupte Familienrichter ist, dass es längst einen florierenden Massenbetrieb der Kinderseelenzerstörung gibt. Das ist der Grund, warum die Verbrecher alles daran setzen, dass Frank ausgeschaltet wird, zweifellos haben sie auch Lüdicke unter Druck gesetzt, der übrigens einen Termin mit mir, der ich Vollmacht von Frank habe, kurzfristig platzen ließ. Lüdicke ist ein erbärmlicher Feigling, der sich wegduckt, wenn sein Mandant von staatlicher Willkür niedergebügelt wird: „Ich hab´so schrecklich viel Mut, da, wo mir niemand was tut…“

Vorab ein Brief von Frank, zunächst der Text, der Anne Brill sei Dank für die Reinschrift, darunter die Scans mit Scans der Anlagen.

@  die Satanisten: Gemeinsam mit Euch werde ich Frank weltbekannt machen, Ihr habt den Halys überschritten.

@ meine Herzensschwestern und Brüder von UNITED ANARCHISTS: Wir müssen Frank da herausholen, auch wenn er nicht nur Anlass gibt, ihn zu loben. Ich liebe Euch, Moving On!

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Nun zum Brief:

BRIEF AUS DER GEFANGENSCHAFT VON DIPL.ING. FRANK ENGELEN, DRESDEN, 28.06.19:

Allen Menschen, die sich für mich einsetzten, oder auf andere Weise, die Herstellung des Rechtzustandes unterstützen, danke ich an dieser Stelle.Nur gemeinsam können wir etwas erreichen! Zum Verständnis, mit welch perfiden Sytem wir es zu tun haben, verweise ich auf das Buch“ Anklage unerwünscht“. „Versklavte Gehirne“ ist, auch sehr gut. Aus dem Schreiben, des RA F.aus F., um dessen Veröffentlichung ich bitte, vom 10.04.19, geht dessen Parteiverrat gem.Paragraph 356 Abs.2 StGB deutlich hervor! Ich hatte den Parteiverräter beauftragt, die Vollmacht an Kathrin S.weiter zu leiten, NICHT, der Gegenseite zu zuspielen, wo sie nutzlos in der Akte verschwand!

ES ist zu prüfen, ob Kathrin, dennoch das Original erhalten haben könnte. Ich erreiche sie telefonisch nicht. Aus der Verfügung des BES W. vom 02.04.19 gehen dessen Absichten hervor, mich in die Psychiatrie zu entsorgen. Auch RA L. hatte mir einen Schwung an Vollmacht und Vereinskorrespondenz mit dem Kommentar, ich solle sie den Adressaten direkt zusenden, zurückgeschickt! Am 16.06.19 habe ich ihm eine Generalvollmacht des Vereins für Katrin S. Und eine Generalvollmacht von mir für Winfried S. mit dem Auftrag, Winfried eine komplette Aktenkopie auszuhändigen, zugestellt!! Statt seiner Bestätigung schrieb er, dass es gem. Paragraph 32 StPO verboten sei, Akten aus einem Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen, was gar kein Thema war! Winfried, ich bitte Dich, meinen Auftrag an RA L. durchzusetzen.Ich versichere nochmals, dass Du dazu bevollmächtigt bist. Sollte sich RA L. weigern:“ Feuer frei aus allen Rohren, dh. auf allen Kanälen.“

RA L. hat mehrfach telefonisch und schriftlich darum gebeten, einen anderen Anwalt zu beauftragen. Er schrieb, dass RA D.-R. alle Mandate übernehmen würde.Mein Schreiben an diesen retourniert er aber auch…
Die Einsetzung von RA L. musste ich ja mit Strafanträgen, gegen Richterinnen T. und W. und StA W. durchsetzen, s.Schr Peter F. vom 03.04.19. Am 07.05.19 wurde RA L .bestellt. Nach wiederholter Aufforderung, auch über Anne B, hat RA L.am 25.06.19 Akteneinsicht in die Haftbeschwerdeakte am OLG DRESDEN beantragt!! Voran gingen zwei ablehnende Beschlüsse des LG CHEMNITZ vom 16.05.19: 5Qs 202/19 Und auf meine weitere Beschwerde gem.Paragraph 310 StPO vom 12.06.19, 5 KLs 560Js 380 37/18. – Beide Beschlüsse sandte RA L. mir zu – und blieb taten- und regungslos!!!
Was will der Gegner?

  1. Die Entscheidung des OLG’s weiter hinauszögern. – Seit dem 12.06.19! Vlg. Paragraph 126 Abs.2 S.4:“ anderenfalls ist unverzüglich die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen.“
    – RA L. scheint da auch mitzuwirken?

2.Gem. Antrag des BES W. .das Hauptverfahren eröffnen und einen neuen Haftbefehl, wegen“ FLUCHTGEFAHR“ kreiren und in Vollzug setzen. Dann wäre das Beschwerdeverfahren am OLG „überholt“!
Am 19.06.19 hat RA L. zwar umfassende Akteneinsicht beim LG beantragt, aber wohl „vergessen“, Fristverlängerung für die Stellungnahme zur Klageschrift zu beantragen…Es kostet mich sehr viel Kraft und Zeit und Energie, diesen Anwalt zu kontrollieren und ihm JEDE noch so einfache juristische Handlung vorzugeben!

Er teilte mir mehrfach mit, dass ich erst aus der U-Haft entlassen werde, wenn sich DAVE M. den deutschen Behörden stellt! Mit dem Verweis, dass ICH es nicht verantworten, oder veranlassen werde, dass ein KIND im Austausch für meine Freilassung (wieder) inhaftiert und seiner Familie erneut entzogen wird, forderte ich ihn auf, Entsprechendes zu veranlassen, wenn ER das mit seinem Gewissen vereinbaren könne.

Anscheinend hätte er das dann an Anne B. delegiert! Auch „die Beamten“, die „den Fall“ im Internet verfolgen ( „das ist ja spannender, als jeder Tatort!“ – siehe auch Polizeiruf-Folge „Kindeswohl“) sprechen offen von BEUGEHAFT! Im letzten BRIEF vom 27.06.19 habe ich RA L. beauftragt, mit der Amtspflegerin Kersten R. vom JA auf Rügen ( Lohme etc.) und dem JA, dem Fam.-Gericht Halldensleben und Wittmund UND der StA und dem LG CHEMNITZ Kontakt aufzunehmen, von den täglichen Kontakten der Mirella Schulken mit Dave zu berichten und mitzuteilen, dass über diesen Weg jederzeit Kontakt zu DAVE aufgenommen werden und jederzeit die zu erwirkende schriftliche Bestätigung, dass DAVE mit fast 17 Jahren zu seiner Familie kann und darf und er ins Opferschutzprogramm aufgenommen wird und ihm kein weiteres Leid, oder Haft droht, übermittelt werden kann. Hier braucht RA L. vermutlich „Hilfe“ und Kontrolle, dass er meine Aufträge auch ausführt!

ZU Annika P. habe ich ihn auf die rechtlichen Bedingungen für einen Strafantrag aufmerksam gemacht.

  1. War der Antragssteller antragsberechtigt?
    2. Meines Erachtens nicht, denn der Sorgerechtsbeschluss im EA-Verfahren war schwebend unwirksam und wurde am 18.03.19 wohl aufgehoben.
    Zudem dürfte es in beiden Fällen wohl unmöglich sein, einen Schaden für die geretteten Kinder, die ihrem Grundrecht auf Familie gem. Artikel 6 GG zugeführt wurden, oder werden sollen, nachzuweisen!

Blosse Vermutungen im Fall von DAVE dürften da nicht ausreichen, wodurch der Haftbefehl einmal mehr ad absurdum geführt wird. RA L. soll die Akte rausrücken!

Winfried, stelle Joachim B., bitte Untervollmacht aus. An alle drei Gerichte habe ich die öffentliche Haftbeschwerde zugestellt! Danke für die JA-Zuarbeit!!

Danke allen, die helfen. Herzlichst, Frank Engelen