Rechtsanwältin Regina Rick bestätigt Winfried Sobottka im Fall Bürgermeister Albert Müller / z.K.: OStA Thomas Steinkraus-Koch, Bürgermeister Scheyern, Amtsgericht München, Staatsanwaltschaft München 1,Fachschaft Jura Uni München

Ladies and Gentlemen,

Rechtsanwältin Regina Michiko Rick ist nicht einfach irgendeine Anwältin. Sie ist eine der Turbo-Anwältinnen der Republik, hat sich zwei Fachanwaltstitel, u.a. im Strafrecht, erarbeitet, sitzt im Vorstand der RA-Kammer München usw:

http://www.kanzlei-rick.de/

Erfolgreiche Arbeit kann sie u.a. in der strafrechtlichen Königsdisziplin der Wiederaufnahme-Verfahren nachweisen.

Im Falle der Vorwürfe gegen den Bürgermeister der bayerischen Kleinstadt Scheyern, Albert Müller, urteilt sie exakt so, wie ich es getan habe:

– Albert Müller hat den Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt,

– die Polizei hatte keinen Grund, ihn anzugreifen und ihm den Fotoapparat abzunehmen,

– entsprechend durfte er sich auch wehren.

Siehe:

ingolstadt-today_de-lesen–mueller-muss-vor-gericht-5B4766-5D_html

Nun, damit steht dem Super-Steinkraus-Koch:

Thomas-Steinkraus-Koch_Staatsanwaltschaft-Muenchen-1-CSU-Muenchen

in der Sache ./. Bürgermeister Albert Müller nun eine Turbo-Anwältin gegenüber, die eindeutig die besseren Argumente hat, und nicht nur das:

Betrachten Sie das Foto dieser Frau, und stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Full-House in der Hand, und diese Frau würde Ihnen gegenüber sitzen und hätte gerade 2.000 Euro auf den Tisch gelegt, würde nun darauf warten, ob Sie auch 2.000 Euro auf den Tisch legen, um im Spiel zu bleiben.

Na, was würden Sie machen, mit einem Full-House in der Hand?

rain_rick07

Was ich sagen will: Mit dieser Frau würde ich mich nur dann anlegen, wenn ich mir wirklich sicher wäre, dass ich die besseren Karten habe. So sieht keine Gewohnheitsverliererin aus, sondern jemand, den man gar nicht ernst genug nehmen kann.

Ich wünsche dem Super-Steinkraus-Koch also viel Spaß im nun anstehenden Strafverfahren ./. Bürgermeister Albert Müller, drücke dem Bürgermeister und seiner Anwältin die Daumen, und werde natürlich kommentierend einschreiten, wenn der Freistaat Bayern wieder einmal auf dem Rechtsstaat herumtrampeln sollte.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Staatssatanismus auch in NRW – sogar in schlimmster Form:

http://die-volkszeitung.de/NADINE_OSTROWSKI/00-INHALTS-VZ.HTM

https://apokalypse20xy.wordpress.com/staatsverbrechen-mordfall-nadine-ostrowski-falschverurteilung-philip-jaworowski-z-k-prof-henning-ernst-muller-prof-renate-volbert/

Gesetzesstrolch OStA Thomas Steinkraus-Koch versus Spanner Bürgermeister Albert Müller, Scheyern / Staatsanwaltschaft München I, Justizterror Bayern, CSU München

Bayern – das Land der unbegrenzten Möglichkeiten der Justiz und der Polizei. Dort, wo es Lobe vom Polizeipräsidenten gibt, wenn ein Polizist einer gefesselten Frau das Gesicht einschlägt, dort, wo Inhaftierte in den Selbstmord getrieben werden, dort, wo Gesunde mit gezinkten Belastungen als Kranke weggesperrt werden.

Und nun:   Gesetzesstrolch OStAThomas Steinkraus-Koch, Staatsanwaltschaft München I, biegt schamlos sogar zur Kenntnisnahme der Öffentlichkeit an den Gesetzen herum, um Polizei, die sich offensichtlich strafbar gemacht hat, vor Strafverfolgung zu schützen!

Thomas-Steinkraus-Koch_Staatsanwaltschaft-Muenchen-1-CSU-Muenchen

Was ist geschehen?

Albert Müller, Bürgermeister des bayerischen Marktfleckens Scheyern bei Pfaffenhofen, war in München dabei ertappt worden, über eine längere Zeit auf einer Rolltreppe zu fahren, um Frauen über ihm unter den Röcken zu fotografieren.

Warum er das tat, mag dahingestellt bleiben – im Internet hätte er sich vergleichbare Bilder kostenlos und ganz legal besorgen können. Offenbar war es aber ganz legal, was Albert  Müller auf der Rolltreppe trieb, denn zu einer spürbaren Belästigung von Frauen war es offensichtlich nicht gekommen, und somit gibt es bisher kein Gesetz im deutschen Strafrecht, das solches Handeln verbietet.

Und was nicht  per Gesetz verboten ist, ist zumindest nicht strafbar. Der Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) gehört zu den Lateinkenntnissen eines jeden Anwalts –  in jedem Staat, der sich als Rechtsstaat bezeichnet.

Bestenfalls die so fotografierten Frauen hätten sich womöglich zivilrechtlich wehren können (Löschen / Herausgabe der Bilder) – doch selbst das scheint nicht sicher zu sein: Wer will denn anhand solcher Fotos noch erkennen können, um welche Person es sich überhaupt jeweils handelt?

Und vor diesen Hintergründen kam es dann dazu, dass Polizei die Herausgabe des Fotoapparates verlangte und gewaltsam durchsetzte, wobei der Bürgermeister sich wehrte.

Da weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit vorgelegen hatte, stellt sich die Frage, mit welcher Berechtigung die Polizei die Beschlagnahmung durchführte und die Gewalt anwendete. So exotisch es scheinen mag, weil das Vorgehen des Bürgermeisters natürlich bei vielen aufstößt und die öffentliche Meinung sagt: „Das durfte der nicht tun!“ – der Grundsatz „nulla poena sine lege“ muss unbedingt gelten, und nicht nur dann, wenn es allen schmeckt.

Somit haben sich Polizisten offensichtlich zum Nachteil des Bürgermeisters strafbar gemacht – und das dürfte wohl der Grund sein, warum OStA Thomas Steinkraus-Koch in diesem Fall zum Gesetzesstrolch wurde: Er will eine Beleidigung darin erkennen, dass der Bürgermeister die Frauen unter dem Rock fotografierte, weil das ja von anderen wahrgenommen worden sei und weil diese anderen das als Herabsetzung der Frauen hätten empfinden müssen.

Mit solcher Logik wäre der Oberstaatsanwalt sogar durch die ersten Prüfungen im Strafrecht an der Uni durchgefallen: Beleidigung setzt Vorsatz voraus, und zwar in Bezug auf alle Punkte. Und als sicher kann man es doch annehmen, dass der Bürgermeister es gerade nicht gewollt hatte,  dass irgendwer wahrnahm, was er da tat, dass er vielmehr bemüht war, so vorzugehen, dass es möglichst niemand bemerkte!

Auch ansonsten ist die Konstruktion des OStA Steinkraus-Koch an der Stelle nicht tragbar: Wenn ich es sehen würde, dass ein Mann eine Frau heimlich unter dem Rock fotografiert, dann verlöre doch nicht die Frau, sondern der Mann in meinen Augen an Achtung.

Hier geht es um Grundsätzliches: Nicht der Bürgermeister, sondern die Polizisten haben sich nach Lage der Dinge strafbar gemacht, und nun sollen Gesetze gebeugt werden, um den Spieß umzudrehen!

Hier der Bericht aus der SZ als PDF:

thomas-steinkraus-koch-will-recht-beugen-sueddeutsche-de

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Staatsanwaltschaft München I: StA-Gruppenführer Schütz (Leibstandarte Beate Merk) und der Wahnsinn /z.K. CSU Immenstadt, CSU Kempten, CSU Günzburg, CSU Rettenbach

Natürlich verwundert es nicht, dass es der Dr. Beate Merk peinlich ist, dass ihre eigene Staatsanwaltschaft zugegeben hat, dass die folgenden Formulierungen in ihrem Kontext straffreie Meinungsäußerungen sind:

1.  Dr. Beate Merk sei “eine hochgradig notorische Lügnerin, die von schlimmen Staatsverbrechen weiß und das Volk insofern in die Irre führen will.”

2.  Dr. Beate Merk sei im Falle Mollath “eindeutig staatskriminell motiviert”.

Siehe dazu mit eindrucksvollen Belegen:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/05/23/osta-thomas-steinkraus-koch-gros-inquisitor-von-merks-gnaden-will-meinungsfreiheit-totschlagen-csu-munchen-fachschaft-uni-munchen-csu-neu-ulm-beate-merk-beck-blog-schunemann-bernd-prof-em/

Und so versucht man nun, mich dafür zu bestrafen, dass ich auf diese Dinge hinweise, wobei man auf eine verfassungsrechtlich unhaltbare Norm zurück zu greifen gedenkt, den § 353 d Satz 3 StGB (Im Schreiben der StA unten ist falsch vom § 353 b Satz 3 StGB die Rede).

Wir werden sehen, wie es ausgehen wird. Ich denke schon, dass ich mich in dieser Sache auf UNITED ANARCHISTS verlassen können werde….

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

2013-06--03-sta-1

2013-06--03-sta-2