Menschenrechtsverletzungen in Bayern: Helft Natalie Tews und ihren Kindern! / c.o. Prof. Winfried Bausback, CSU Krumbach, CSU Bamberg, Süddeutsche Zeitung, Uwe Ritzer, Olaf Przsybilla ,Michael Kasperowitsch, Gustl Mollath

Ich, Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS . bitte herzlich um Unterstützung der in schlimmen Nöten befindlichen Mutter Natalie Tews und ihrer zwei Kinder!  Wer sich noch nicht an der Petition beteiligt hat, sei gebeten, dies nachzuholen, und darüberhinaus verweise ich auf das von Natalie Tews selbst Geschriebene (s.unten).

Selbstverständlich bin ich gern bereit, Natalie Tews mit Internetbeiträgen zu unterstützen!!!

winfried-sobottka@gmx.de

Dringend: Wir benötigen Ihre aktive Unterstützung!

Natalie Tews
Krumbach, Deutschland

8. Jan. 2015 — ** E-Mail-, Fax- & Telefon-Aktion für Familie Yosores **

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

bisher haben wir leider „nur“ eine Duldung bis zum 14.01.2015 erreichen können. Danach droht erneut die Abschiebung von Gloria und ihrem neunjährigen Sohn Joseph Benedict.

Davon müssen wir derzeit leider ausgehen, da sowohl das Innenministerium als auch das Landratsamt Günzburg sich in Schweigen hüllen. In einem Artikel der Augsburger Allgemeinen ist sogar die Rede von einer „Nachrichtensperre der Politik“.

Die Ungewissheit ist erdrückend, daher müssen wir nun DRINGENST aktiv werden, um den Druck gemeinsam zu erhöhen, um endlich eine Reaktion zu bekommen!

** Bitte schreiben Sie eine E-Mail an das Bayerische Innenministerium, rufen Sie dort an oder senden Sie ein Fax! **

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Telefon: 089 / 2192-01
Telefax: 089 / 2192-12225
E-Mail: minister@stmi.bayern.de

Denn einzig und allein das Innenministerium kann jetzt die in der Petition geforderte DAUERHAFTE AUFENTHALTSERLAUBNIS aussprechen. Daher sind Verweise auf den Landrat unzureichend. Dieser kann „nur“ eine weitere Duldung aussprechen.

Jetzt ist es dringend notwendig, das Innenministerium *freundlich und bestimmt* dazu aufzufordern, Menschlichkeit zu zeigen und Frau Yosores und ihren neunjährigen Sohn nicht abzuschieben.

Bisher gab es leider gar keine Reaktion.

Die Familie Yosores dankt Ihnen von ganzem Herzen für Ihr Engagement! Diese Zeit jetzt ist nicht einfach für sie.

Herzliche Grüße,

Natalie Tews

PS: Posten Sie Ihre Nachrichten und die Antworten, die Sie erhalten gern hier unter diesem Update. Jede Nachricht hilft uns weiter!

Hier der Artikel der Augsburger Allgemeinen
http://www.augsburger-allgemeine.de/krumbach/Nachrichtensperre-der-Politik-id32547597.html

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Martin Deeg, http://martindeeg.wordpress.com/ / Olaf Przybilla, Uwe Ritzer, Süddeutsche Zeitung,Justizkritik, Staatsterror, Psychiatriemissbrauch, § 63 StGB, Kinderklau, Scheidungsterror, Vaterrechte, Sorgerecht, Umgangsrecht, Staatskriminalität

Der Baden-Württembergische Polizist Martin Deeg:

martin-deeg-mollath-justizwillkuer-stuttgart

und seine Tochter wurden zu Opfern des Staates gemacht, für den Martin Deeg grundsätzlich verpflichtet und bereit war, sein Leben zu riskieren.

Martin Deeg hat dabei nicht nur verloren, sondern auch gewonnen: Er weiß heute, was vom Staat und den Medien zu halten ist, Dinge, die er noch vor zehn Jahren nicht für möglich gehalten hätte.

Martin Deeg ist in den Kommentarspalten diverser Zeitungen und Blogs längst kein Unbekannter mehr, und hat sich in diesem Jahr endlich dazu durchgerungen, einen eigenen WordPress Blog aufzumachen:

http://martindeeg.wordpress.com/

Der folgende Kommentar, den er aktuell auf einem Blog geschrieben hat, gibt bereits zu erkennen, dass es sich lohnt, seinen Blog im Auge zu haben:

martindeeg sagte am 3. Oktober 2013 um 17:43 :

Zweierlei:

In Stuttgart, Kleiner Schlossplatz findet sich anlässlich der Einheitsfeiern ein Info-Zelt zum Staatsicherheitsdienst der DDR und dessen Untaten.

Habe mich gerade in Band 5 der 2011 erstveröffentlichten Schriftenreihe (herausgegeben vom Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, http://www.berlin.de/stasi-landesbeauftragter) mit dem Titel “Haftbedingungen und Geständnisproduktion in den Untersuchungs-Haftanstalten des MfS “.

Hierin finden sich neben Haftberichten von den 50ern bis in die 80er-Jahre hinein und einem “Erlebnisbericht” über 7 Jahre Haft des Autors Hans-Eberhard Zahn, heute Ehrenvorsitzender des Bundes Freiheit der Wissenschaft ein Kapitel “Psychologische Aspekte”….insbesondere “Psychologische Förderung der ‘Aussagebereitschaft’…”

Zitat, u.a.: “Man trenne den Verhafteten schlagartig aus seiner Normalwelt heraus und versetze ihn in eine extreme Gegenwelt. Die ihm damit unvermittelt aufgezwungene Veränderung seines Adaptionsniveaus versetzt ihn in einen Ausnahmezustand, indem man den Häftling mit den schwersten, oftmals absurden, Anklagen konfrontiert.”

Also, ich kann mir nicht helfen, aber das ist für mich nicht DDR sondern Bayern im 21. Jahrhundert, siehe Gustl Mollath, siehe Ulvi Kulac. Siehe auch den (weiter unten verlinkten) Bericht der SZ zu “Isolationshaft” und siehe auch meinen eigenen Fall: einem “querulatorischen” Vater und ehem. Polizeibeamten mittels absurder Anklage eines “Amoklaufs” in eine “Gegenwelt versetzen und mal eben in Haft und Forensik sperren wollen…..!

Dann als nächstes:  gestern wurde auf  Mainpost.de ein Bericht der Gerichtsreporterin Gisela Schmidt veröffentlicht über eine Verhandlung vor dem Amtsgericht: die Staatsanwaltschaft Würzburg forderte – vollig ironiefrei –  drei Monate Haft OHNE Bewährung gegen eine offenkundig demente 83-jährige, die für sage und schreibe 5 Euro irgendwas Lebensmittel gemopst hatte. Richter B. verhängt Haft mit Bewährung und 600 Euro Geldstrafe. Mein  um 20.10 Uhr hierzu veröffentlichter Kommentar, innerhalb einer Stunde mehrfache Zustimmung, lautete wie folgt:” Man fragt sich wirklich, ob die bei dieser ‘Staatsanwaltschaft’ noch alle Tassen im Schrank haben.”

Heute ist nicht nur der Kommentar sondern der gesamte Bericht “verschwunden”….

Mir stellt sich somit – zum wiederholten Male – die Frage, wer in Franken eigentlich öffentliche Meinung macht hat und vor allem wie, und wer letztlich für dieses Klima, das den “Fall Mollath” erst möglich machte, verantwortlich ist!

Vielleicht hilft der Presserat, denn auch das ist etwas, was ich vor zehn Jahren eher in der DDR verortet hätte: Zensur von Kritik an Behörden!

Zitat Ende.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Satanische Verhältnisse auch im NRW-Staat:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2012/11/21/khk-thomas-hauck-die-schlinge-um-ihren-hals-zieht-sich-zu-z-k-polizei-hagen-lka-nrw-michaela-heyer-siegfried-wilhelmlka-hessenannika-joeres-roland-regolien-jakob-augstein-westfalenpost-wet/

Beate Lakotta und DER SPIEGEL – Demagogie aus der Hölle / z.K. Richter Rudolf Heindl, Prof. Henning Ernst Müller, Rechtsanwältin Heidrun Jakobs,Süddeutsche Zeitung,SZ,Gustl Mollath,Frank Müller, Mike Szymanski,Olaf Przybilla, Uwe Ritzer, anon Berlin, CCC Hamburg, Anonymous Köln

beate_lakotta_der-spiegel-satanische-demagogie

Was tun Beate Lakotta und DER SPIEGEL nicht alles für Geld? Diese Frage ist schon falsch gestellt, denn es muss heißen: „Was tun Beate Lakotta und DER SPIEGEL nicht für Geld?“ Und da fällt einem dann nichts mehr ein:

SPIEGEL-Demagogie im BILD-Stil, TEIL 1:
„Fall Gustl Mollath- Warum der Justizskandal doch keiner   ist“, von Beate Lakotta, 2012-12-13

gesichert unter:

http://dokumentenblog.wordpress.com/2012/12/13/spiegel-demagogie-im-bild-stil-fall-gustl-mollath-warum-der-justizskandal-doch-keiner-ist-beate-lakotta-2012-12-13/

12. 13. 2012

I  Ziel der vorliegenden Analyse

Bereits der Titel des Artikels,„Fall Gustl Mollath- Warum der Justizskandal doch  keiner ist“,  behauptet erstens, im Falle des Gustl Mollath gebe es gar keinen Justizskandal, ein solcher werde nur wahrheitswidrig behauptet, zweitens wird der Anspruch erhoben, der dann folgende Artikel würde diese beiden Behauptungen begründen.

Eine solche Titelung wäre nur dann zulässig, wenn der dann folgende Artikel tatsächlich unstrittig begründen würde, dass im Falle des Gust Mollath ein Justizskandal zwar behauptet werde, in Wahrheit davon aber absolut keine Rede sein könne.

Die vorliegende Arbeit soll untersuchen, inwieweit der Artikel der Beate Lakotta diesem Anspruch gerecht wird. Dazu sollen einerseits die von Beate Lakotta aufgestellten Behauptungen hinterfragt werden, andererseits aber auch deren Bewertungen durch Beate Lakotta, und, soweit sich Hinweise auf unsaubere Methoden der journalistischen Darstellung ergeben sollten, sollen auch diese aufgegriffen und sachlich gewürdigt werden.

Dies soll in Abschnitten erfolgen, die sich einzelnen Komplexen des Falles Gustl Mollath widmen.

II Die einzelnen Komplexe des Falles Gustl Mollath und deren Behandlung durch den Artikel der Beate Lakotta

II 1  Die dem Gustl Mollath von seiner damaligen Ehefrau vorgeworfenen Körperverletzungen und Nötigungen

Dem Gustl Mollath wurden von seiner Frau konkret Taten am 12. August 2001 und am 31. Mai 2002 vorgeworfen.

II 11 – Tatvorwürfe betreffend 12. August 2001

Am 12. August 2001 soll er seine Frau in der damals gemeinsamen Wohnung geschlagen, gebissen und bis zur Ohnmacht gewürgt haben. Bezeugt wird dies nur von Mollaths damaliger Frau, während Mollath diese Taten bestreitet.

Bisher unstrittig ist, dass Mollaths damalige Frau am 14. August 2001 in der Praxis Dr. Madleine Reichel, praktische Ärztin, vorstellig geworden sei, dass sie bei der Gelegenheit die dargestellten Vorwürfe betreffend Gustl Mollath erhoben habe, dass ein Attest mit dem Datum vom 03. Juni 2002 der Praxis Dr. Madleine Reichel existiert, in dem diverse Befunde einer Untersuchung am 14. August 2001 behauptet werden. 

Dazu führt Beate Lakotta u.a. aus: „Da argumentieren Mollaths Unterstützer beispielsweise, anders als drei gut beleumundete forensische Psychiater übereinstimmend feststellten, sei Mollath gar nicht gefährlich. Denn das Attest, das seine Frau vorgelegt habe, sei nicht nur ein Jahr nach dem angeblichen Übergriff Mollaths gegen Petra Mollath ausgestellt worden; es sei möglicherweise eine Fälschung.“

Zum einen wird hier behauptet, „drei gut beleumundete forensische Psychiater“ hätten Mollaths Gefährlichkeit „festgestellt“. „Feststellen“ kann man aber nur Wahres – behaupten hingegen kann man alles. Wenn Beate Lakotta wissen sollte, dass die Gutachter Mollaths Gefährlichkeit  nicht nur behauptet, sondern definitiv festgestellt haben sollten, dann wäre es Aufgabe der Beate Lakotta, allen Lesern zu erklären, wie denn die Gutachter Mollaths Gefährlichkeit sicher festgestellt haben sollen. Das tut sie aber nicht, darauf geht sie gar nicht ein!  Solange Beate Lakotta das aber nicht tut, ist es schlichtweg eine Irreführung der Leser, von der „Feststellung“ einer Gefährlichkeit Mollaths auch nur zu reden.

Tatsache ist, dass die „gut beleumundeten forensischen Psychiater“ Mollaths angebliche Gefährlichkeit begründeten, indem sie  unbewiesene und bestrittene Vorwürfe als wahr unterstellten und darauf dann bauten.

Ohne nun darauf einzugehen, wie es zu bewerten ist, wenn Gutachter anhand unbewiesener Vorwürfe eine Gefährlichkeitsdiagnose erstellen, muss man erkennen, dass Beate Lakotta hier zu einem besonders schmutzigen Mittel der Demagogie greift:

Eine aus unbewiesenen Vorwürfen abgeleitete Gefährlichkeit Mollaths verwendet sie dazu, um genau diese unbewiesenen Vorwürfe als glaubwürdig erscheinen zu lassen!

Schema: Ein Psychiater geht davon aus, dass X kleine Kinder frisst, obwohl es nicht bewiesen ist. Auf dieser Basis sagt der Psychiater: „X ist gefährlich, weil er kleine Kinder frisst.“ Dann sagt Beate Lakotta: „Man muss davon ausgehen, dass X kleine Kinder frisst, denn der Psychiater sagt ja, X sei gefährlich.“

Auf dieser Basis lässt sich jede x-beliebige Verleumdung zu einer sich selbst bestätigenden „Feststellung“ machen, und dieser Methode bedient sich Beate Lakotta hier im Fall des Gustl Mollath. Das ist perfide.

Doch auch ihre Auseinandersetzung mit der Kritik daran, dass die Vorwürfe der damaligen Ehefrau betreffend angebliche Körperverletzungen am 12. August 2001 von Gutachtern und Gericht einfach als wahr angenommen wurden, zeigt demagogische Züge.

Mit ihrer oben zitierten Aussage unterstellt Beate Lakotta allen Kritikern, sie behaupteten, das Attest sei möglicherweise gefälscht – und macht aus dieser Behauptung dann das Generalargument gegen die Kritiker. 

Tatsache aber ist, dass diese Behauptung nur von sehr wenigen erhoben wird – dafür aber andere schwerwiegende Gründe dafür genannt werden, dass die Vorwürfe der damaligen Frau Mollath falsch seien.

Beate Lakotta täuscht also ein Argument, das lediglich an einigen Nebenschauplätzen gehandelt wird, als Hauptargument vor, um dieses dann auszuräumen und so zu tun, als sei damit alle Kritik erledigt. Auch das ist ein Mittel aus der Schmutzkiste der Demagogie: Wenn man einen Standpunkt widerlegen will, dann muss man sich schon mit allen Argumenten für diesen Standpunkt auseinandersetzen.

Dann geht Beate Lakotta soweit, Unklarheiten des Urteils und deren Folgen in einen Angriff auf Kritiker umzuwandeln, die sie kurzerhand als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, ein Begriff, der im Volksmund fälschlich als „Phantast“ oder „Spinner“ verstanden wird.

Es liegt aber nicht an den Kritikern, dass im Urteil von einem Attest der praktischen Ärztin Dr. Madleine Reichel, Nürnberg, die Rede ist, siehe:

Ausschnitt aus Strafurteil Mollath, S. 17

Es liegt auch nicht an den Kritikern, dass Dr. Madleine Reichel dem STERN offenbar nicht gesagt hatte, dass Ihr Sohn das Attest ausgestellt hatte. Anzunehmen, da der Fall Mollath ja schon seit Wochen in den Medien und gerade auch in den Nürnberger Zeitungen tobte, ist, dass Dr. Madleine Reichel wusste, welche Rolle ein Attest mit ihrer Unterschrift spielte. Entsprechend darf man sicherlich annehmen, dass sie zum Zeitpunkt der STERN-Nachfrage wusste, dass Ihr Sohn,  Markus Reichel, Urheber des Attests war. Warum also hat sie es dann nicht gesagt?

Nach den Darstellungen der Beate Lakotta im SPIEGEL-Artikel war es also so, dass Markus Reichel, 2001 als „Assistenzarzt“ in der Praxis seiner Mutter Dr. Madleine Reichel, das Gespräch mit Mollaths damaliger Frau geführt und die Befunde erhoben hatte – am 14.08. 2001. Dazu schreibt Beate Lakotta:

„Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.“

Merkwürdigerweise ist im Gerichtsurteil allerdings die Rede davon, dass Gustl Mollath seine Frau nicht mit flacher Hand, sondern mit beiden Fäusten geschlagen habe:

Ausschnitt aus Strafurteil Mollath, S. 10

Wie kam das Gericht darauf? Hatte Petra Mollath vor Gericht etwas anderes erzählt als Jahre zuvor dem Arzt? Oder wird Beate Lakotta nun wieder „Verschwörungstheoretiker“ auch für diese Ungereimtheit verantwortlich machen?

Tatsache ist, dass der Assistenzarzt Markus Reichel schlicht und einfach die Vorwürfe der Frau übernahm, denn Augenzeuge von Misshandlungen war er ja nicht gewesen.

Doch folgende Befunde will er erhoben haben:

Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.“

Tatsache ist, dass  Markus Reichel im Jahre 2001, von der Beate Lakotta als „Assistenzarzt“ bezeichnet, ein praktischer Arzt mit wenig Berufserfahrung war, möglicherweise sogar noch in der praktischen Lernphase, wofür der Umstand spricht, dass er das Attest nicht selbst unterzeichnete, so dass seine „Ausbildungsherrin“ unterzeichnen musste.

Dieser Berufsanfänger der praktischen Medizin attestierte unter anderem Würgemale – womit er die Grenzen seiner Kompetenz klar überschritt: Die Feststellung, ob und unter welchen Umständen ein Hämatom am Hals ein Würgemal ist, gehört zu den Aufgaben der Rechtsmedizin, ein normaler praktischer Arzt hat davon überhaupt keine Ahnung, kann also bestenfalls diagnostizieren: „Hämatome am Hals“.

Auch an einer weiteren Stelle überschritt dieser Berufsanfänger der praktischen Medizin klar seine Fachkompetenz: Zwar mag es in dem meisten Fällen zutreffen, dass Frauen mit sichtbaren Verletzungen, die behaupten, diese Verletzungen seien ihnen von ihrem Mann zugefügt worden, die Wahrheit sagen – aber sicher ist es im Einzelfall eben nicht. Vor allem dann nicht, wenn die Frau ein starkes Motiv hat, ihren Mann falsch zu belasten. Dann ist es sogar möglich, dass sie sich anderweitig Verletzungen zuzieht, um auf diesem Wege falsches Belastungsmaterial zu sammeln. Im Falle der damaligen Frau des Gustl Mollath, das weiß man heute, gab es ein sehr starkes Motiv, den eigenen Mann falsch zu belasten.

Ob der Arzt von einem solchen Motiv wusste, oder nicht – er war jedenfalls nicht in der Lage, es auszuschließen, und was er glaubte oder nicht glaubte, war nicht mehr medizinisches Urteil, sondern so viel bzw. so wenig wert wie die subjektive Einschätzung eines Laien. Doch selbst vorsätzliches Falschurteil erscheint keineswegs als unwahrscheinlich: Wäre er tatsächlich davon ausgegangen, dass Mollath seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, hätte er zudem gewusst, was durch Würgen ausgelöst werden kann – bei „idealem Würgen“ (Unterbrechung der Blutzufuhr zum Hirn)  werden sehr schnell bleibende Hirnschäden oder sogar der Tod herbeigeführt, dann wäre er gezwungen gewesen, sich für sofortige Gefahrenabwehr einzusetzen, schließlich hätte bereits das nächste Würgen schlimmste Konsequenzen haben können.

Nicht einmal den angeblichen Tathergang beschreibt  Markus Reichel, dabei ist es doch höchst ungewöhnlich, dass eine Frau sich nicht wehrt, wenn sie gedrosselt wird, dass ein Täter, der sein Opfer schlagen und drosseln kann, auch noch zubeißt – solchen Dingen wäre ein Rechtsmediziner übrigens auch nachgegangen, aber an einer so gründlichen Klärung waren offenbar weder die damalige Frau Mollath noch der damalige „Assistenzarzt“  Markus Reichel interessiert – warum, wenn nicht deshalb, weil beide wussten, dass die Sache faul war?

Warum hat Markus Reichel also keinen Rechtsmediziner eingeschaltet, stattdessen lieber eine Diagnose abgegeben, die er im Rahmen seines medizinischen Wissens gar nicht abgeben konnte?

Warum hat Markus Reichel nicht das zuständige Gesundheitsamt informiert, da Mollath nach Ansicht des Markus Reichel doch hochgradig gefährlich sein musste?

Warum hat Markus Reichel die Verletzungen nicht fotografiert?

Warum hat Markus Reichel sich nicht in einem Gespräch darum bemüht, der damaligen Frau Mollath klar zu machen, dass ein nächstes Würgen schlimmste Folgen haben könne, dass sie nicht mehr mit ihrem Mann in einer Wohnung leben dürfe?

Tatsache: Die damalige Frau Mollath lebte anschließend noch rund neun Monate gemeinsam mit ihrem Mann in einer Wohnung!

Auch das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Vorwürfe der damaligen Frau Mollath gelogen waren: Wenn ein Mensch von einem anderen Menschen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wurde, dann hat dieser gewürgte Mensch anschließend panische Angst vor dem Täter – ob er will, oder nicht, denn es ist unmöglich, einen Menschen zu würgen, ohne akute Todesangst in ihm zu erzeugen. Das prägt sich sofort und sehr tief ein. Ein bis zur Ohnmacht gewürgter Mensch könnte nicht mehr mit dem Täter unter einem Dach schlafen! Die damalige Frau Mollath hatte dieses Problem eindeutig nicht.

Bei nüchterner Betrachtung ergibt sich, dass der Arzt  Markus Reichel die Grenzen seiner diagnostischen Möglichkeiten jedenfalls überschritten hatte, als er Hämatome als Würgemale einordnete, aber auch, als er die Schilderungen der Patientin als glaubhaft einordnete. Was Markus Reichel in dem Zusammenhang als „Anamnese“ bezeichnet, ist in besonderer Weise rätselhaft: Hätte die Patientin schon mehrfach solche oder ähnliche Verletzungen vorgezeigt gehabt, dann stünde das doch sicher in den Akten der Praxis, dann würde das doch spätestens jetzt von Beate Lakotta in die Welt hinaus geschrien!!

Im günstigsten Falle ist Markus Reichel also fahrlässig viel zu weit gegangen, als er „Würgemale“ attestierte, als er eine Übereinstimmung der Verletzungen mit den Schilderungen der Patientin attestierte, hat fahrlässig darauf verzichtet, einen kompetenten Facharzt, einen Rechtsmediziner, einzuschalten, hat fahrlässig darauf verzichtet, das Gesundheitsamt einzuschalten, hat fahrlässig darauf verzichtet, die Patientin zu einer sofortigen räumlichen Trennung von ihrem Mann zu bewegen. Vor diesen Hintergründen müsste man allerdings erhebliche Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Markus Reichel haben, die Zulassung als Arzt sollte man ihm jedenfalls entziehen.

Doch durchaus im Bereich des Möglichen ist auch eine andere Variante: Mollath war für viele gut betuchte Nürnberger Bürger eine Gefahr, die man ausschalten wollte, wie wir heute wissen. Sollte es da niemanden gegeben haben, der sagte: „Also, ich kenne da eine Praxis… Mit der könnten wir….“?

Auch diese Möglichkeit ist keineswegs weit hergeholt, solche „Sümpfe“ gibt es überall, und Ärzte sind nicht ausnahmslos Engel.

Im Übrigen gibt es auch noch einen Fall, in dem Mollaths damalige Frau ihn nachweislich falsch belastet hatte: 12 (!) Polizisten durchsuchten Mollaths Haus ergebnislos nach einer Pistole, weil Mollaths damalige Frau falsch behauptet hatte, er besitze eine.

Doch mit sachlicher Kritik an der Glaubwürdigkeit der damaligen Frau Mollath, am Attest und am Vorwurf der Körperverletzung überhaupt setzt Beate Lakotta sich absolut gar nicht auseinander, sie treibt es nicht anders als seinerzeit Richter Otto Brixner.

Auch mit den bekannten Lebensgewohnheiten des Gustl Mollath setzt Beate Lakotta sich gar nicht auseinander:

– Gustl Mollath war Jahrzehnte lang als friedliebend und nicht gewalttätig bekannt.

– Am 12. August 2001 soll er wie ein Verrückter gewürgt, geschlagen und gebissen haben.

– Seitdem wurden nie wieder Gewalttätigkeiten von ihm gemeldet, weder in den neun Monaten, in denen er anschließend noch gemeinsam mit seiner damaligen Frau in einer Wohnung lebte, noch in der Zeit danach, auch nicht in sieben Jahren Psychiatrie.

Was Beate Lakotta zum Punkt „Vorwurf von Körperverletzungen“ am 12. 08. 2001 bietet, ist billigster Schmierenartikel, der Gustl Mollath als gefährlichen Gewalttäter abstempelt. Aber dass Beate Lakotta ihr „Testat“ nachvollziehbar begründet hätte, kann man hinsichtlich des Vorwurfes von Körperverletzungen am 12. August 2001 definitiv nicht sagen: Sie umschifft alle tatsächlichen Kritikpunkte, klärt nicht auf, sondern schmiert Seife in die Augen der Leser.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka