Gutachten-Nutte Dr. Melanie Thole-Bachg verleumdet Winfried Sobottka gegenüber Polizei und Gericht! / z.K. Detlef Luchtenveld, Suley Köppen

Die geisteskranke Gutachten-Nutte Dr. Melanie Thole-Bachg verleumdet Winfried Sobottka gegenüber Polizei und Gericht!

In ihrem Vortrag im Rahmen einer Unterlassungsklage behauptet die durchgeknallte Schmieren-Gutachterin, vgl.:

u.a.:

„In der Vergangenheit ist Herr Sobottka auch gewalttätig aufgefallen. Er hat z. B. eine Polizistin bei
einer Hausdurchsuchung schwer verletzt, indem er sie die Treppe runter gestoßen hat. Mir Ist
daher sehr bewusst, dass Herr Sobottka gefährlich und gewalttätig sein kann.“

Tatsache ist, dass ich anlässlich eines gemeinsamen Überfalls von Staatsschutzpolizei Dortmund und Polizei Lünen, ohne dass man mir einen Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl vorlegen konnte, von dem Staatsschutzpolizisten Detlef Luchtenveld und der Staatsschutzpolizistin Suley Köppen verletzt wurde, als ich auf dem Boden lag (ich hatte mich selbst fallen lassen, um gewalttätige Konfrontation zu meiden) und man meine Hände auf dem Rücken gefesselt hatte. Suley Köppen brach mir per Fußtritt mindestens eine Rippe, Detlef Luchtenveld tart so fest auf meinen rechten Oberarm, dass ich einen Muskelfaserriss mit bleibenden Folgen erlitt.

Nähere Schilderungen hier:

freegermany.de/polizeiueberfall-u-lwl-klinik-04-12-2007.html

und hier:

http://die-volkszeitung.de/AAA/STAATSSCHUTZ-POLIZEI-DORTMUND-2011-31-12/2012-01-10-DRITTES-SCHREIBEN-NUR-INTERNET.HTM

Da mir die üblichen Machenschaften deutscher Polizei bekannt waren, Strafanzeigen wegen Körperverletzung gegen Polizisten haben regelmäßig Falschbeschuldigungen durch die Polizisten zur Folge, erstattete ich nicht sofort Strafanzeige, sondern erst zwei oder drei Wochen später. Das hatte dann zur Folge, dass Suley Köppen sich nicht zu blöd war, mir dann noch eine Falschbeschuldigung zukommen zu lassen, nämlich, dass ich versucht hätte, sie überraschend eine Treppe rückwärts hinabzustoßen, sie sich aber Dank ungeheurer Geistesgegenwart und Reaktionsschnelligkeit noch habe retten können. Von Verletzungen der Polizistin Köppen, gar von schweren, war zu keinem Zeitpunkt die Rede.

Die Lüge der Suley Köppen brachte mir allerdings – unverständlicherweise – eine Strafanzeige und letztlich eine Anklage wegen angeblichen Widerstands gegen die Staatsgewalt ein, was die Lüge bereits entlarvte:

  1. Stößt man jemanden überraschend eine Treppe rückwärts hinab, so nimmt man es zumindest billigend inkauf, wenn er sich dabei das Genick bricht oder sich den Schädel einschlägt – das ist demnach versuchter (oder gar vollendeter) Mord. Und ein Mordversuch an einer Polizistin soll lediglich als Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt werden? Wer das glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann: Es war der StA Dortmund und dem Landgericht Dortmund ebenso klar wie mir, dass Suley Köppen gelogen hatte, um meine Strafanzeige abzuwehren, und das wurde auch erreicht!!! Drecksland Deutschland!
  2. Es wird allen Polizisten während der Ausbildung eingebimst, sich niemals so zu positionieren, dass sie ein leichtes Angriffsziel abgeben, sich also auch nicht so zu positionieren, dass ein möglicher Gefährder sie überraschend eine Treppe hinabstürzen könnte.
  3. Wäre der Vorwurf wahr gewesen – die Staatsschutzpolizisten hatten mich unter Vortrag einer anderen Lüge (versuchter Selbstmord) in der LWL-Klinik Dortmund abgeliefert, 24 Stunden später war ich frei – warum hätten die Staatsschutz-Verbrecher diesen Vorwurf dann über zwei Wochen geheim halten sollen, anstatt ihn den irren Ärzten und ihren Vorgesetzten bei der Polizei sofort zu schildern?

Tatsache: In dem Anklagepunkt wurde ich vor der großen Strafkammer am LG Dortmund freigesprochen, weil das Gericht es nicht als erwiesen ansehen konnte, dass ich überhaupt Widerstand geleistet hätte. Das war auch kein Wunder: Die Staatsschutzpolizisten erzählten Widersprüchliches und teils Unmögliches im Zeugenstand, gaben völlig andere Schilderungnen ab als ein Lüner Polizist, der zunächst sehr detailliert und zutreffend schilderte, was sich aus seiner Sicht zugetragen hatte. Leider behauptete er im nächsten Gerichtstermin, er könne nicht sicher sagen, ob er vielleicht Wahrnehmungen aus einem anderen Vorfall geschildert habe – ein krummes Spiel, das eine Strafanzeige gegen die Dortmunder Staats-Schutz-Verbrecher wegen uneidlicher Falschaussagen u.a. verhinderte.

Die Polizistin Suley Köppen brachte ich im Verhör vor der großen Strafkammer am LG-Dortmund so weit, dass sie weitere Aussagen mit der Begründung verweigerte, sie könne es nicht ausschließen, sich durch weitere Aussagen selbst zu belasten…

Dass sie schwer verletzt gewesen sei, ist ebenfalls eine lupenreine Erfindung der – ich hatte es schon seit längerem befürchtet – offenbar schwer geisteskranken Gutachten-Nutte Dr. Dipl.-Psych. Melanie-Thole-Bachg.

Auch behauptet sie wahrheitswidrig:

„Es ist auch in der Vergangenheit bereits zu Gewalthandlungen von Herrn Sobottka gekommen.“

Offensichtlich liegt hier der Fall einer krankhaften Lügnerin vor, die nicht nur in ihren Gutachten lügt und frei aus der Luft Dinge erfindet, denn abgesehen von harmlosen Schulhofprügeleien von einem halben Jahrhundert hat es keine Gewalthandlungen von mir gegeben – doch das werden wir ja gerichtlich klären.

Die xxxxxxxxxxxx Dr. Melanie Thole-Bachg will mich offenbar kriminalisieren und psychiatrisieren, hat einen mit Lügen gespickten Gewaltschutzantrag gegen mich gestellt, als ob von mir eine Gefahr nicht nur für sie, sondern auch noch für ihre Angehörigen und Angestellten ausginge!

Tatsachen:

  1. Ich war in meinem ganzen Leben noch niemals in Hasbergen (Wohnort und Arbeitsplatz der Bekloppten).
  2. Ich bin ihr lediglich ein einziges Mal zufällig begegnet, in einem Gerichtsflur des OLG-Hamm. Ich war vor ihr dort gewesen, sie setzte sich ca. 6 Meter entfernt von mir. Ich blieb sitzen, näherte mich ihr nicht, fragte sie aber, ob sie im Gericht sei, um wieder Straftaten zu begehen. Ich nahm auch meine Corona-Maske ab, um mich – ebenfalls von meinem Sitzplatz aus – ihr als Winfried Sobottka vorzustellen.
  3. Ich habe absolut nichts getan und auch nichts geäußert, was in irgendeiner Weise den Verdacht begründen könnte, die XXXXXXX benötige Gewaltschutz vor mir.
  4. Die Gewalthandlungen, die sie mir zuschreibt, sind reine Erfindungen von ihr.

Vor den geschilderten Hintergründen bekamen Gabi Baaske und ich gleichlautenden Beschluss des AG Osnabrück, der hier einsehbar ist:

Sollte es noch eines letzten Beweises dafür bedurft haben, dass Dr. Dipl.-Psych. Melanie Thole-Bachg schwer geisteskrank sein muss, so dürfte sie ihn nun in vorzüglich überzeugender Weise erbracht haben.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

„Tratsch im Treppenhaus“ mit Dr. Melanie Thole-Bachg/ z.K. richterin dr. ilka muth, olg hamm, rechtsanwalt dr. sebastian koenig, restemeier & müller, osnabrück

Herzlich begrüßte Frauen und Männer!

Was Dr. Dipl.-Psych-Thole Bachg unter Exploration versteht, kommt nach meinen bisherigen Untersuchungen über das Niveau von „Tratsch im Treppenhaus“ (sehr sehenswertes Theater-Stück vom Ohnsorg Theater Hamburg, 1960) nicht hinaus. Es ist schlimmer als nur erschreckend, was Thole-Bachg da bietet, es scheint mir kein Wort dafür zu geben.

Kostprobe aus dem Gutachten im Fall Baaske ./. Baaske, 2014, Zitate jeweils in fett:

Andreas Baaske behauptet, S. 07, „dass die Kindesmutter mit eigenen psychischen Befindlichkeiten befasst sei.“

Zunächst bleibt unklar, was damit gemeint sein könnte, bis es auf S. 11 dann heißt:

Zur psychischen Situation der Kindesmutter führt der Kindesvater aus, diese sei durch eine besondere Spiritualität gekennzeichnet So mache sie nach seinen Informationen eine Ausbildung zur Kartenlegerin und vermittle den Kindern auch, dass sie an die Existenz von Geistern glaube. Im Zuge der Trennung habe er sich bereiterklärt, gemeinsam mit ihr Termine bei einer spirituellen Heilerin wahrzunehmen. Diese Heilerin habe sich selbst auch als Engel bezeichnet. Ihm sei jedoch „nur die Meinung gesagt worden“ (Exploration). Insgesamt erscheine ihm die spirituelle Orientierung-der Kindesmutter „seltsam“ (Exploration).“

Hier wird vom Kindesvater ein Hang der Kindesmutter, an wissenschaftlich weder bewiesene noch widerlegte gedankliche Konstrukte zu glauben, als Beleg für eine beeinträchtigte Psyche der Kindesmutter angeboten. Nach dieser Betrachtungsweise müssten Millionen Katholiken und Protestanten allein in Deutschland, die laut abgelegter Glaubensbekenntnisse an die Jungfrauengeburt, die Wiederaufstehung nach dem Tode usw. glauben, psychisch beeinträchtigt sein. Diese Betrachtungsweise steht zudem im Gegensatz zum Artikel 4 GG, der es als ein Freiheitsrecht verbrieft zu glauben, was man glauben will, und „glauben“ ist schließlich nicht „wissen“. Zudem wird die psychisch stabilisierende Funktion eines Glaubens verkannt, versprichwortet in „Glaube versetzt Berge“, die schon vielen Verzweifelten half, scheinbar ausweglose Notlagen zu überstehen. Festzustellen ist, dass der Kindesvater an dieser Stelle keine nachvollziehbare Erklärung dafür angibt, dass die Psyche der Kindesmutter, wie von ihm behauptet, beeinträchtigt sei.

Direkt im Anschluss an die oben zitierte Passage, ebenfalls auf S. 11, wird der Kindesvater mit folgenden Worten zitiert, die Kindesmutter meinend:

2006 habe sie sich psychiatrisch behandeln lassen.“

Bemerkenswert, dass es bei diesem knappen Hinweis bleibt, dass der Kindesvater nicht erkennbar befragt wurde, weshalb es eine solche Behandlung gegeben habe bzw. welche Art psychiatrischer Erkrankung vorgelegen habe, wer der behandelnde Arzt gewesen sei, wie sich die unterstellte psychiatrische Erkrankung ausgewirkt habe, ob sie gelindert oder geheilt worden sei. Hier hätte die „Gutachterin“ klären müssen, anstatt die pauschale Angabe unüberprüft im Raum stehen zu lassen.

Auf S. 15 f. Wird der Kindesvater wieder betreffend „Beschäftigung mit Übernatürlichem“ seitens der Kindesmutter zitiert:

Die Kindesmutter habe im Weiteren verschiedene ihn irritierende Theorien über Annika entwickelt und so beispielsweise erklärt, ein Zwilling von Annika sei im Mutterleib gestorben. Dies sei ihm ‚suspekt erschienen, und er habe „Angst bekommen“ (Exploration).“

Hierzu ist anzumerken, dass es ein anerkanntes Phänomen ist, dass einer von zwei Zwillingen während der Schwangerschaft sterben kann, es dennoch zu einer späteren normalen Geburt des überlebenden Zwillings kommt, der unter Umständen allerdings bereits stark traumatisiert sein kann durch den Tod seines Zwillingsgeschwists. Hier geht es also nicht einmal um „Übernatürliches“, allerdings kommt die Frage auf, wovor Andreas Baaske insofern „Angst bekommen“ haben will: Vor dem Geist eines im Mutterleib gestorbenen Zwillings? Hier entsteht sogar der Verdacht, dass Andreas Baaske selbst psychisch erkrankt sein könnte, dass möglicherweise eine Angststörung bei ihm vorliegt. Es bleibt unverständlich, dass die Gutachterin dem in ihrer „Exploration“ nicht nachging.

Weiterhin betreffend „Übernatürliches“ wird Andreas Baaske auf S. 16 zitiert:

Eine intensive Beschäftigung mit Übernatürlichem habe er auch bei seiner Schwiegermutter beobachtet; bei der Kindesmutter habe sich diese Tendenz immer mehr verstärkt. So habe er sie beispielsweise einmal zu einem Wahrsager nach Detmold begleiten sollen. Ihre Mutter habe auch okkulte Aktivitäten praktiziert und beispielsweise eine Elster gekocht.“ (S. 15 f.)

Auch hier verwundert es wieder, dass pauschalisierende, aber nur wenige konkretisierende Behauptungen zitiert werden, so dass gar nicht beurteilt werden kann, was gemeint ist:

Eine intensive Beschäftigung mit Übernatürlichem habe er auch bei seiner Schwiegermutter beobachtet;“ => Inwiefern denn? Las sie Horoskope in der Yellow-Press, glaubte sie der katholischen Religionslehre und verbrachte immer mehr Zeit mit dem Beten, zelebrierte sie satanische Opferrituale? Warum wird nicht berichtet, was Andreas Baaske bei seiner Schwiegermutter beobachtet haben will?

Und inwiefern sollte es für die Beurteilung der Kindesmutter darauf ankommen, was deren Mutter womöglich getan hatte?

bei der Kindesmutter habe sich diese Tendenz immer mehr verstärkt. So habe er sie beispielsweise einmal zu einem Wahrsager nach Detmold begleiten sollen.“ => An welchen Tatsachen will Andreas Baaske festmachen, dass bei der Kindesmutter eine sich verstärkende Tendenz zum Übernatürlichen vorliegt oder vorlag? Daran, dass er die Kindesmutter einmal zu einer Wahrsagerin begleiten sollte? Ansonsten gibt er jedenfalls keine Hinweise.

Ihre Mutter habe auch okkulte Aktivitäten praktiziert und beispielsweise eine Elster gekocht.“ => Pauschal wird behauptet, Kindesmutter und deren Mutter hätten „okkulte Aktivitäten praktiziert“, als Beispiel wird lediglich angeführt, die Mutter der Kindesmutter habe einmal eine Elster gekocht, was für sich betrachtet auch nicht okkulter sein dürfte als das Kochen eines Huhnes (Googeln unter: Kann man Krähen essen?).

Abschließend erklärt der Kindesvater, es bereite ihm Sorge, in welcher Weise die Kindesmutter möglicherweise auf das Gutachten und eine ihren Wünschen nicht entsprechende gutachterliche Empfehlung reagieren werde.“ (S. 22)

Ohne irgendetwas Konkretes von sich zu geben, wird von Andreas Baaske hier eine Gefahr an die Wand gemalt: Es wird weder gesagt, welche Art von Reaktion er befürchte, noch wird nachvollziehbar, warum er überhaupt eine Reaktion fürchtet, die Anlass zur Sorge geben könnte.

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Es wird erkennbar, dass der Proband Baaske quasseln, anders kann man es nicht nennen,  konnte, was er wollte, ohne tiefer gehenden oder gar kritischen Fragen ausgesetzt zu werden. Mich erinnert das tatsächlich an „Tratsch“, bei dem mit pauschalen und tendenziösen Behauptungen nicht anwesende Personen durch den Dreck gezogen werden, ohne dass etwas Konkretes behauptet wird. Aufgabe einer Gutachterin im Rahmen einer Exploration ist es aber, verwertbare Tatsachen zutage zu fördern, aus denen nachvollziehbar ein Ergebnis abgeleitet werden kann, nicht aber, sich von stumpfem Gequassel einlullen zu lassen.

Das Gutachten ist Dreck, Mist, Schund, Kacke – man kann nichts anderes dazu sagen.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Wahnsinnstat der Dr. Thole-Bachg – ICD-10 einer „Gutachterin“ / z.k. richterin dr. ilka muth, richterin jasmin elbert, richter wilhelm lülling, olg hamm, richter thomas beimann, ag amtsgericht lübbecke

Herzlich begrüßte Frauen, herzlich begrüßte Männer,

der allseits hochgeschätzte Prof. Plem-Plem hatte schon vor längerer Zeit mit Blick auf den geisteskranken Psychiater Dr. Bernd Roggenwallner erklärt, warum es sich bei Psychiatern und Psychologen oftmals um „besonders verrückte Verrückte“ handle:  Oft sind es Menschen mit schweren Dachschäden, die sich für eine solche Ausbildung entscheiden. Sie hoffen, sich durch entsprechendes Wissen von ihren eigenen Dachschäden befreien zu können.  Doch die lediglich pseudowissenschaftlichen Lehren der institutionalisierten Psychologie und Psychiatrie können keine Hilfe bieten, sondern machen die ohnehin Verrückten noch verrückter:

https://feuerkraft.wordpress.com/2012/09/18/prof-plem-plem-uber-richterin-beatrix-poppinghaus-und-den-albtraum-des-dr-roggenwallner-z-k-rechtsanwaltinbeate-scheerdorothee-schwarzejutta-wedewerbirgit-wennerkristiane-hallermann-oelgarth/

Möglicherweise trifft die von Prof- Plem-Plem beschriebene Entwicklung voll und ganz auf Dr. Dipl.-Psych. Melanie Thole-Bachg, Hasbergen,  zu, die mir vorliegenden Quellen folgend den Drang hat, spektakuläre Sachen wie Suizidgefahren und gefährliche Geisteskrankheiten schlichtweg zu erfinden, um ihren Schundgutachten wenigstens Dramatik zu verleihen.

Der eigentliche Skandal ist nicht, dass diese „Gutachterin“ offensichtlich wahnhaft krank sein muss, legt man einschlägige Kriterien nach ICD-10 zugrunde, sondern dass Richter ihr wirklich alles abkaufen, sich dabei von keiner Gutachtenkritik beirren lassen, selbst von solcher nicht, die von Psychologieprofessoren stammt und nur noch als vernichtend gewertet werden kann.

Damit wären wir wieder bei der Richterscrapie, bei geisteskranken Richtern, die, solange sie es nicht mit dem Establishment zu tun haben, bei Belieben nicht Recht sprechen, sondern die Willkür und den Irrsinn auf die Spitze treiben und auf der Basis wirklich schreckliche Urteile fällen.

Wir, UNITED ANARCHISTS, werden es diesen durchgeknallten Richtern zeigen, dass es Mittel gibt, sie zur Verantwortung zu ziehen.  Das machen wir ganz legal. Einmal ist immer das erste Mal.

Und hier geht es zu einem Video, das darstellt, welchem Wahn die Dr. Thole-Bachg verfallen war, als sie dem kleinen Nico und seiner Mutter die Hölle besorgte:

 

Dr-Melanie-Thole-Bachg_Wahnsinnstat_Richter-Thomas-Beimann from Winfried Sobottka on Vimeo.

Herzlichst!

Ihr

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS,  Messias der höchsten Gottheit, der Göttin der Schöpfung, und das ist ihre Botschaft an die Menschheit:

„Die Menschheit richte sich danach, was die Gerechten und Vernünftigen unter den Frauen am Ende des freien und für alle zugänglichen Streites der Argumente wollen, im Kleinen, im Großen, in Allem!“   (Das ist zugleich die Formel für die Optimierung der menschlichen Kollektivintelligenz).

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2017/12/24/united-anarchists-winfried-sobottka-ist-der-messias/