Vorbemerkung: Vorname der ältesten beim Kindesvater lebenden Tochter wurde hier durch „Anuschka“ ersetzt.
Gabi Baaske – Sonnenwinkel 6 – 32312 Pr.-Oldendorf
16.10.2019
An das OLG Hamm
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
per FAX an: 02381 – 272-518
Verfahren: II-12 WF 217/19; II-12 UF 168/19 und andere
Hiermit wiederhole ich Anfragen und Anträge aus meinem Schreiben vom 07.10.2019 und erinnere dabei an das Beschleunigungsgebot nach § 155 FamFG.
Derzeitiger Sachstand ist der, dass diesseits in erheblichem Maße kindeswohlgefährdende Tatsachen mit Belegen vorgetragen sind, dass ein AO-Antrag länger als ein Jahr am AG Lübbecke unbeschieden herumlag, das AG-Lübbecke es dann immer noch nicht für nötig hielt, auf den einwandfrei belegten Sachvortrag überhaupt einzugehen, und dass das OLG Hamm mittlerweile seit über zwei Monaten in der Sache praktisch tatenlos bleibt.
Weiterhin ist es derzeit Sachstand, dass die Gegenseite sich explizit nicht in der Lage sieht, die schweren gegen sie gerichteten Vorwürfe zu entkräften, ebenfalls ist es Sachstand, dass eine vom Jugendamt eingebrachte Stellungnahme nicht justiziabel ist, weil sie außer pauschalen Behauptungen nichts zu bieten hat, ihr also jeder Hinweis auf konkrete Tatsachen fehlt.
Ich beantrage daher zusätzlich zu den bisherigen Anträgen eine möglichst umgehende Terminierung einer Hauptverhandlung, wobei ich anrege, die Verfahrensbeiständin Alke Wiemer, die Jugendamtsmitarbeiterin Viola Vogel sowie die Diplompsychologinnen Dr. Melanie Thole-Bachg und Anne Marie Müller-Stoy als Zeugen zu laden.
Weiterhin beantrage ich, meine Tochter Anuschka XXXXXXXXXX zu laden und mir bzw. meinem Verfahrensbeistand die Gelegenheit zu geben, sie im Verfahren selbst zu befragen. Da sie nach diversen Behauptungen eine souverän selbst entscheidende Person sein soll, kann es schließlich keine Zumutung sein, wenn sie von ihrer eigenen Mutter, die ihr niemals etwas angetan hat, vor Gericht befragt wird.
Meine Sendungen schicke ich ab jetzt dreifach, da ich einerseits, wie bereits dargelegt, finanziell bis an meine Grenzen beansprucht bin und mich daher für den preisgünstigsten Versand entscheiden muss, ich andererseits aber fürchte, dass Ihrerseits vorzunehmende Kopierarbeiten das Verfahren noch verlangsamen könnten.
Ich beantrage zügige Bearbeitung entsprechend § 155 FamFG.
Gez.
(im Original von Gabi Baaske unterzeichnet)