Ladies und Gentlemen,
der Fall Mostafa Bayyoud wurde an das Essener Landgericht abgegeben, mit der Begründung, es könne womöglich ein Fall nach § 63 sein. Dafür, dass das Landgericht das tatsächlich so sieht, spricht nicht gerade viel – aber es war wohl klar geworden, dass die Richterin Margrit Lichtinghagen aufgrund ihrer durchaus satanischen Prozessführung nicht mehr tragbar war:
– Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen sie von mehreren Personen, weil sie Willkür im Gerichtssaal bewiesen hatte
– Eine Strafanzeige von mir aus dem selben Grunde.
– Ein Befangenheitsantrag von RAin Sonka Mehner-Heurs, den Margrit Lichtinghagen vor den Augen der Öffentlichkeit nicht hätte überstehen können.
Dennoch schwebt das Risiko einer Maßnahme nach § 63 StGB nun über Mostafa Bayyoud, nicht zuletzt aufgrund offensichtlicher Falschbeschuldigungen.
Einer dieser Falschbeschuldigungen möchte ich u.a. mit der folgenden Strafanzeige entgegentreten, die ich gegen XX, demnächst vermutlich XZ, richte:
=> Die Strafanzeige muss noch, was die Beschuldigte angeht, anonymisiert werden. Dies erfolgt, weil die Beschuldigte sich mittlerweile (31.03.2015) vor Gericht von ihrer Tat distanziert hat und auch der Geschädigte, Mostafa Bayyoud, es ausdrücklich nicht will, dass die junge Frau unter diesen Umständen durch Interneteinträge stigmatisiert werden soll <=
Man sollte sich das wirklich ansehen – was Essener Polizei und Justiz da bis zur Anklage durchgewunken haben! Freie Fahrt für Falschverurteilung in Essen!
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS