Wie unabhängig ist der Vorsitzende Richter Karsten Herfort, Vize-Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen? / z.K. Dieter Wiefelspütz, SPD LÜNEN

Ladies and Gentlemen,

wer ein Volk gegen seine Interessen beherrschen will, muss es täuschen, manipulieren und unter Stress setzen oder ablenken. Täuschen muss er es deshalb, weil es sonst wütend wird, denn natürlich hat niemand es gern, wenn man ihm sagt: „Ha, ha! Ich beherrsche dich auf Kosten deiner eigenen Interessen, ha, ha!“ Manipulieren muss er es, damit es sich so verhält, wie er es will.  Unter Stress setzen oder ablenken muss er es, damit es nicht dazu kommen kann, einmal in Ruhe über alles nachzudenken.

In unserem Land hat der Öffentlich-rechtliche Rundfunk erheblichen Anteil an der Täuschung, der Manipulation und der Ablenkung des Volkes, kassiert aber horrende Zwangsgebühren dafür, dass er angeblich dafür sorge, dass das Volk über alles Wichtige hinreichend informiert sei., also dafür, „freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk zu gewährleisten“ (vgl. BVerfGE 57, 295, 320; 83, 238, 295 f., dazu ausführlich Winfried Brugger, „Rundfunkfreiheit und Verfassungsinterpretation“, Heidelberg 1991, S. 4 ff, Carsten Oermann, „Rundfunkfreiheit und Funkanlagenmonopol“, 1997, Schriften zu Kommunikationsfragen, 1997, S. 85 f.).

Nun, Ladies and Gents, am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen läuft eine besondere Klage: Erstmals wird dezidiert begründet, dass der Rundfunk diese Aufgabe nicht erfüllt, sondern deren Erfüllung in zahllosen und darunter auch sehr wesentlichen Punkten und Bereichen schlichtweg verweigert, damit eine erhebliche  Irreführung und Ahnungslosigkeit im Volke unterstützt, damit notwendigen demokratischen Meinungsbildungsprozessen zuwider handele und daher keinen  Anspruch auf die Erhebung von Zwangsgebühren haben dürfe.

Das könnte den zuständigen Richter vor Probleme stellen – denn was wäre, wenn er urteilte, dass ich mit meinen Behauptungen im Rechte sei?  Und deshalb muss ich meine geistigen Schwestern und Brüder von der anarchistischen Internetfront wieder einmal bitten, ein von mir vorgetragenes Anliegen zu unterstützen: Öffentliche Transparenz in meinem Verfahren. Aktuell liegt dem Gericht ein Antrag auf PKH vor, den es womöglich nicht kurzfristig entscheiden will, außerdem hat es der von mir gewünschten Prozessvertretung antragswidrig keine Akteneinsicht gewährt, sondern ihr nur die Beiakte zugesandt. Ich hatte eigentlich gedacht, PKH sollte rechtzeitig gewährt werden, um anwaltliche Leistungen WÄHREND des Prozesses zahlen zu können, aber soweit denkt ein Richter wie Karsten Herfort,  der 5 oder 7 Tausend Euro pro Monat kassiert, ja vielleicht nicht. Außerdem hatte ich gedacht, dass von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt beantragte Akteneinsicht diesem auch zu gewähren sei. Aber wer weiß, vielleicht ist das in Gelsenkirchen ja alles anders, ich erinnere mich noch zu gut daran, wie der damalige SPD-Rechtsexperte und Gelsenkirchener Verwaltungsrichter Dieter Wiefelspütz reagierte, als ich ihm unumstößliche Belege für in Aurich praktizierte Justizwillkür vorlgelegt hatte und ihn fragte, was er denn dazu sage. Seine Reaktion: Er brüllte: „Wir haben einen Rechtsstaat! Bei uns gibt es mehrere Instanzen, darum haben wir einen Rechtsstaat!“ Ich sagte nur noch: „Nun weiß ich, was ich von Ihnen und Ihrer SPD zu halten habe!“ und verabschiedete mich.

Liebe Anarchistinnen, liebe Anarchisten! Wir wollen alles korrekt bewerten, und wir wollen, dass das Volk alles so sieht, wie es wirklich ist. Wir werden sehen, zu welchen Erkenntnissen über Personen und Institutionen das Verfahren in Gelsenkirchen und darüber hinaus führen wird, und ich zähle darauf, dass Ihr Veröffentlichungen unterstützt, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit insofern dienen!

Wir werden sehen, wie unabhängig der Vizepräsident Vorsitzender Richter Karsten Herfort ist, ob diese Unabhängigkeit auch gegenüber einem Machtgiganten wie dem ÖR besteht und ob sie auch in puncto einer gesellschaftlich und politisch extrem bedeutsamen Frage gilt.

Best regards!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

PS. an UNITED ANARCHISTS: Ich habe VRiLG Jörg Schmitt am Haken – er hat nachweislich gegen den § 353 d Nr. 3 verstoßen. Zwar ist es anarchistische Auffassung, dass der Paragraf beseitigt gehöre, weil er vorwiegend dem Schutz der Verbrecherjustiz diene, aber in diesem Falle werde ich natürlich Strafanzeige erstatten und darüber berichten. In einer anderen Sache gibt es Fortschritte, aber berichten kann ich erst später, wenn weitere Fortschritte nicht in Frage gestellt werden sollen…

 

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