Casa Dipl.-Ing. Frank Engelen: @ Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow, CDU / zur Kenntnisnahme staatsanwalt jörn wunderlich, jörg tobian

Offener Brief an Sachsens Justizminister Sebastian Gemko

Hallo, JuMI Sebastian Gemko!

Falls es Ihnen bisher entgangen sein sollte: Ihre Landesjustiz praktiziert quasi „Schutzhaft“ am Dipl.-Ing. Frank Peter Engelen, denn abgesehen von Wahnvorstellungen Ihres Staatsanwalts Jörn Wunderlich, Staatsanwaltschaft Chemnitz,  der zwei bemerkenswerte Anklagepunkte aus seiner Phantasie heraus produziert zu haben scheint, wie ich in einem späteren Beitrag notfalls mit Belegen darlegen werde, verbleiben noch Vorwürfe der sog. Beleidigung, die sich bei nüchterner Betrachtung teilweise als wahre Tatsachenbehauptungen begreifen lassen, während ansonsten zu berücksichtigen ist, dass womöglich als unangemessen erscheinende Äußerungen in Situationen getätigt wurden, in denen Frank Engelen   verständlicherweise höchst erbost darüber war, welche Unmenschlichkeit in KIndschaftssachen ihm seitens diverser AmtsträgerINNEN entgegenschlug, so dass man durchaus annehmen muss, dass diese empathielosen Gestalten den Frank Engelen (womöglich absichtlich, um ihn zu provozieren!) vorübergehend in eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung stürzten, seine situative Fähigkeit, anklagende Worte als Unrecht einordnen zu können, massiv reduziert oder gar beseitigt hatten.  Immerhin ist Frank Engelen ein stark motivierter Kämpfer in Kindschaftssachen, den es, salopp gesagt, schnell auf die Palme bringt, wenn Amtsträger einen 16-Jährigen, der vor Misshandlungen und aus Sehnsucht zu seiner Familie aus einem Kinderheim geflohen war, wieder dorthin zurückbringen wollen, wo ihn weitere Misshandlungen und weitere Trennung von seiner Familie erwarten (Fall Dave Möbius).

So konnten menschliche Amtsträger in dem anderen Fall, auf den sich die Klageschrift des StA. Jörn Wunderlich bezieht, Fall der Annika P., mit Frank Engelen nur gänzlich andere Erfahrungen machen: Man zeigte sich aufgeschlossen für die sachlichen Argumente des Frank Engelen und ermöglichte es der 14-jährigen Annika P. letztlich, zu ihrer Mutter zurückkehren zu können.

Warum die im Fall Dave Möbius zuständigen Amtsträger nicht zur Vernunft zu bewegen waren, stattdessen eine Hardliner-Linie verfolgten, die Assoziationen zur Kinder- und Jugend“fürsorge“ der Nazi-Zeit oder der DDR-Zeit aufkommen lassen, in der Weise, dass nicht das Kindeswohl im Fokus humaner Beurteilung steht, sondern stattdessen eine Durchsetzung von lebensfernen Obrigkeitsinteressen, vermag ich nicht zu beurteilen. Glücklicherweise, der Fall Annika P. beweist es ja, sitzen nicht überall solche Unmenschen an den Amtshebeln. Aber den Frank Engelen dafür einzusperren, dass er bürokratischen Eseln, um es einmal vorsichtig zu formulieren, im Grunde kaum anderes als die Wahrheit gesagt hat, hat mit Rechtsstaatlichkeit eben so wenig zu tun wie die zwei Phantasieanklagepunkte, in denen dem Frank Engelen von dem offenbar total durchgeknallten Staatsanwalt Wunderlich Kindesentziehung vorgeworfen wird, wobei Wunderlich mit Vermutungen operiert und Zeuginnen benennt, die etwas ganz anderes sagen als das, was Wunderlich gern hören würde.

Jumi Sebastian Gemko, Dipl.-Ing. Frank Engelen hat in dieser Sache die Unterstützung der Weltgemeinschaft United-Anarchists, die international über die besten IT-Experten verfügt, so dass es für uns kein Problem darstellt, im Internet zu präsentieren,  was wir dort präsentieren wollen. Und was wir auf keinen Fall dulden, ist, dass Menschenrechtler wegen ihrer Arbeit weggesperrt werden.

Was die Haftbedingungen von Frank Engelen und dem schwer herzkranken Jörn Tobian angeht, der möglicherweise unschuldig in U-Haft sitzt, bereits zwei Herzinfarkte gehabt haben soll und dem Ärzte Haftunfähigkeit attestiert haben sollen – das ist ein Kapitel für sich, das noch auf den Tisch kommen wird, und wenn Tobian oder dem Engelen in Ihrem KL-Dresden etwas zustoßen sollte, was ihnen unter angemessenen Umständen nicht zugestoßen wäre, dann wird es für uns ein absichtlich begangenes Verbrechen sein. Dass ein Strafgefangener sich in U-Haft nicht einmal dagegen wehren kann, von seinen Pflichtverteidigern nach Strich und Faden verraten zu werden, dass man seine Telefonkontakte willkürlich beschneitet, dass ein Briefwechsel vom Absenden an den Häftling bis zum Rückerhalt einer Antwort mindestens  6 Wochen dauert – all das belegt, dass es Ziel Ihrer Behörde ist, Häftlinge zu drangsalieren und juristisch zu entwaffnen, so dass sie sich gegen Justizwillkür nicht einmal mehr wehren können.

JuMi Sebastian Gemkow, Sie sollten dem Unrecht an Frank Engelen ein schleuniges Ende bereiten, andernfalls wäre ich gezwungen, in dieser Sache wirklich aufzudrehen, in Massenfaxaktionen, nicht nur an Auslandsbotschaften und Auslandskorrepondenten in Deutschland. So kurz vor der Sachsen-Wahl könnte die CDU eine entsprechende „Wahlhilfe“ sicherlich gut gebrauchen…

Sollte es dem Frank Engelen vorübergehend an einem festen Wohnsitz fehlen, dann könnte er vorübergehend mit Anmeldung bei den örtlichen Behörden bei mir wohnen, wobei es ihn sicherlich nicht stören würde, wenn man ihm auferlegte, sich wöchentlich ein oder zweimal bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Mit anarchistischen Grüßen

Dipl.-Kfm-. Winfried Sobottka

 

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