Bayern – das Land der unbegrenzten Möglichkeiten der Justiz und der Polizei. Dort, wo es Lobe vom Polizeipräsidenten gibt, wenn ein Polizist einer gefesselten Frau das Gesicht einschlägt, dort, wo Inhaftierte in den Selbstmord getrieben werden, dort, wo Gesunde mit gezinkten Belastungen als Kranke weggesperrt werden.
Und nun: Gesetzesstrolch OStAThomas Steinkraus-Koch, Staatsanwaltschaft München I, biegt schamlos sogar zur Kenntnisnahme der Öffentlichkeit an den Gesetzen herum, um Polizei, die sich offensichtlich strafbar gemacht hat, vor Strafverfolgung zu schützen!
Was ist geschehen?
Albert Müller, Bürgermeister des bayerischen Marktfleckens Scheyern bei Pfaffenhofen, war in München dabei ertappt worden, über eine längere Zeit auf einer Rolltreppe zu fahren, um Frauen über ihm unter den Röcken zu fotografieren.
Warum er das tat, mag dahingestellt bleiben – im Internet hätte er sich vergleichbare Bilder kostenlos und ganz legal besorgen können. Offenbar war es aber ganz legal, was Albert Müller auf der Rolltreppe trieb, denn zu einer spürbaren Belästigung von Frauen war es offensichtlich nicht gekommen, und somit gibt es bisher kein Gesetz im deutschen Strafrecht, das solches Handeln verbietet.
Und was nicht per Gesetz verboten ist, ist zumindest nicht strafbar. Der Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) gehört zu den Lateinkenntnissen eines jeden Anwalts – in jedem Staat, der sich als Rechtsstaat bezeichnet.
Bestenfalls die so fotografierten Frauen hätten sich womöglich zivilrechtlich wehren können (Löschen / Herausgabe der Bilder) – doch selbst das scheint nicht sicher zu sein: Wer will denn anhand solcher Fotos noch erkennen können, um welche Person es sich überhaupt jeweils handelt?
Und vor diesen Hintergründen kam es dann dazu, dass Polizei die Herausgabe des Fotoapparates verlangte und gewaltsam durchsetzte, wobei der Bürgermeister sich wehrte.
Da weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit vorgelegen hatte, stellt sich die Frage, mit welcher Berechtigung die Polizei die Beschlagnahmung durchführte und die Gewalt anwendete. So exotisch es scheinen mag, weil das Vorgehen des Bürgermeisters natürlich bei vielen aufstößt und die öffentliche Meinung sagt: „Das durfte der nicht tun!“ – der Grundsatz „nulla poena sine lege“ muss unbedingt gelten, und nicht nur dann, wenn es allen schmeckt.
Somit haben sich Polizisten offensichtlich zum Nachteil des Bürgermeisters strafbar gemacht – und das dürfte wohl der Grund sein, warum OStA Thomas Steinkraus-Koch in diesem Fall zum Gesetzesstrolch wurde: Er will eine Beleidigung darin erkennen, dass der Bürgermeister die Frauen unter dem Rock fotografierte, weil das ja von anderen wahrgenommen worden sei und weil diese anderen das als Herabsetzung der Frauen hätten empfinden müssen.
Mit solcher Logik wäre der Oberstaatsanwalt sogar durch die ersten Prüfungen im Strafrecht an der Uni durchgefallen: Beleidigung setzt Vorsatz voraus, und zwar in Bezug auf alle Punkte. Und als sicher kann man es doch annehmen, dass der Bürgermeister es gerade nicht gewollt hatte, dass irgendwer wahrnahm, was er da tat, dass er vielmehr bemüht war, so vorzugehen, dass es möglichst niemand bemerkte!
Auch ansonsten ist die Konstruktion des OStA Steinkraus-Koch an der Stelle nicht tragbar: Wenn ich es sehen würde, dass ein Mann eine Frau heimlich unter dem Rock fotografiert, dann verlöre doch nicht die Frau, sondern der Mann in meinen Augen an Achtung.
Hier geht es um Grundsätzliches: Nicht der Bürgermeister, sondern die Polizisten haben sich nach Lage der Dinge strafbar gemacht, und nun sollen Gesetze gebeugt werden, um den Spieß umzudrehen!
Hier der Bericht aus der SZ als PDF:
thomas-steinkraus-koch-will-recht-beugen-sueddeutsche-de
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
Also wenn man einen solchen Bericht in der Zeitung ließt, sollte man ihn auch verstehen!
1) Angeblich gibt es zu dem Vorfall auf der Toilette keine rechtliche Handhabe (definitiv falsch, denn:
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
2) Gegen das heimliche Fotografieren gibt es schon eine Reihe Möglichkeiten:
Artikel 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(Hiermit ist die polizeiliche Maßnahme dann auch gerechtfertigt. Kommt dann noch Widerstand gegen die Beamten hinzu, gibt es entsprechend weitere Maßßnahmen).
§ 118 OWiG
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Man könnte noch § 201a StGB hinzuziehen und diverese andere.
Herr Sobottka, ich glaube sie interpretieren die Sachlage komplett falsch. Schuldig hat sich hier nur ein Mensch gemacht. Moralisch, ethisch und keinesfalls der Norm entsprechend. Haben Sie sich mal überlegt, sie hätten eine Frau und ein anderer Mann fotografiert diese heimlich unter ihrem Rock?
Jura scheint sicher keiner ihrer Stärken zu sein.
Es geht in dem Zeitungsartikel wie auch in meinem Artikel nicht um Vorfälle, die sich in einer Toilette abgespielt haben, sondern auf einer öffentlichen Rolltreppe. Insofern weiß ich nicht, was der erste Teil Ihres Kommentares soll.
Dass das Vorhaben des OStA Steinkraus-Koch, eine Beldeidigung zu konstruieren, auch aus Ihrer Sicht schlichtweg Unfug ist, bestätigen Sie – indem Sie dieses Vorgehen nicht verteidigen.
Was Dinge wie Würde usw. angeht, halte ich es für fragwürdig, in diesem Fall die Maßstäbe einer durch und durch verklemmten Gesellschaft anlegen zu wollen. Man kann es, wenn man die Dinge locker sieht, durchaus als Kompliment für Münchens Frauen auffassen, dass ein Bürgermeister aus der Provinz anreist, um sie von unten zu fotografieren, während Frauen doch sonst oft von oben herab behandelt werden.
Was die Norm angeht… Die Norm ist es, dass Männer entweder keine Frau haben, oder eine, an der sie sexuell absolut nichts finden, oder eine, die an ihnen absolut nichts findet.
Ich könnte Ihnen sehr viele Argumente dafür liefern, dass die Gesellschaft durch und durch krank ist – in den Köpfen und in den Gefühlen. Mit dieser Ansicht stehe ich keineswegs allein, sondern kann mich u.a. auf so kluge Leute wie Carl-Friedrich von Weizsäcker und Erich Fromm berufen.
Und Sie wollen die Ansichten dieser weitgehend perversen (was sie natürlich energisch bestreiten würde!) und durchgeknallten Masse zum Maßstab von irgendetwas machen? Nein, so kann das nicht gehen, sonst hätten wir auch wieder die Todesstrafe. Also muss man die Würdeverletzung usw. schon nachvollziehbar erklären. Wollen Sie das bitte tun?
Ich sehe die von Ihnen behauptete Würdeverletzung nicht: Dem Bürgermeister fehlt einfach eine Frau, die ihn wirklich versteht, bzw. wenn er eine Frau hat, dann versteht sie ihn nicht. Also versucht er zu kompensieren, in einer ziemlich spleenigen Weise, mit der er aber keinen wahren Schaden anrichtet. Einen Angriff auf die Würde einer Frau kann ich darin nicht erkennen: Es ist so ähnlich, als würde er sich interessiert die Beine einer Frau ansehen. Wenn das den Frauen durchweg unangenehm wäre, würden sie alle in Baumwollhosen auftreten, Tatsache ist aber doch, dass die meisten Frauen ihre Beine gern zur Schau stellen, solange die Beine (noch) ästhetisch aussehen.
Na ja, als Zwischenergebnis halte ich bisher fest, dass es auch Ihnen klar ist, dass OStA Thomas Steinkraus-Koch mit seiner Beleidigungskonstruktion gescheitert ist.
Sie haben anscheinend den Bericht nicht bis zu Ende gelesen, sonst hätten sie gewusst, auf was sich meine Posizion 1 bezieht. Im Januar 2009 soll er sich angeblich auf einem Rastplatz in einer DAMENtoilette (verkleidet als Frau) eingeschlossen und mit einem Spiegel in die Nachbarstoilette geschaut haben. Das also nur zum ersten Fall.
Schlimmer ist das jetzt passierte.
Zitat: „Dass das Vorhaben des OStA Steinkraus-Koch, eine Beldeidigung zu konstruieren, auch aus Ihrer Sicht schlichtweg Unfug ist, bestätigen Sie – indem Sie dieses Vorgehen nicht verteidigen.“
Dieses brauche ich nicht verteidigen, denn es ist sogar Rechtens. Wie schon in meinem ersten Beitrag sind dort die entsprechenden Paragraphen aufgeführt und ich weis nicht was sie nun mit dem Staatsanwalt haben. Er geht seinem Beruf nach, wenn hier entsprechend Anzeige erstattet worden ist bzw. öffentl. Interesse besteht.
Zitat „Was Dinge wie Würde usw. angeht, halte ich es für fragwürdig, in diesem Fall die Maßstäbe einer durch und durch verklemmten Gesellschaft anlegen zu wollen“
Ob und in wie weit die Gesellschaft verklemmt ist, entscheidet die Gesellschaft. Dazu gehört es nun mal, das sich Menschen auch anziehen um seinen Körper u.a. gegen neugierige Blicke zu schützen.
Menschen die sich freizügig ablichten wollen, laufen auch entsprechend rum. Da ich vermute das die fotografierten Damen keine Schild an sich trugen mit der Aufschrift „Fotografiert mich unter dem Rock“, ist dieses Handeln absolut gegen die Würde eines Menschen. Kaum vorzustellen was mit den Bildern noch passiert, denn solche „Upskirt“ Bilder sind in der entspr. Branche sicher heiß begehrt.
Zitat „Man kann es, wenn man die Dinge locker sieht, durchaus als Kompliment für Münchens Frauen auffassen, dass ein Bürgermeister aus der Provinz anreist, um sie von unten zu fotografieren, während Frauen doch sonst oft von oben herab behandelt werden.“
Ich weis nicht was da ein Kompliment sein soll. Hier ging es doch eher nur um die sexuelle Neigung des Herren. Und diese grenzt an Perversion!
Zitat „Was die Norm angeht… Die Norm ist es, dass Männer entweder keine Frau haben, oder eine, an der sie sexuell absolut nichts finden, oder eine, die an ihnen absolut nichts findet.“
Ich weis nicht wie sie leben, aber ich kann ihnen Garantieren, das dies absolut NICHT die Norm ist. Wenn sie keine Frau haben ist es, anhand ihrer Einstellung die sie hier sehr deutlich vertreten, als Frau nachvollziehbar. Denn sie behandeln hier eine Frau wie ein „Stück“
Sollten sie eine haben, rate ich ihnen ihre Einstellung zu ihrer Dame zu überdenken.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, das ein Carl-Friedrich von Weizsäcker die Einstellung von ihnen teilen würde, nach dem Motto, Damen unter den Rock zu fotografieren wäre OK. Gerade er als Friedensforscher hätte dies auch nicht gut heißen können. Aber da er nicht mehr unter uns weilt, ist es mühsig darüber zu diskutieren.
Zitat „Und Sie wollen die Ansichten dieser weitgehend perversen (was sie natürlich energisch bestreiten würde!) und durchgeknallten Masse zum Maßstab von irgendetwas machen?“
Also jetzt widersprechen sie sich erneut. Erst „verklemmt“ und nun „pervers“. Warum eingentlich immer die direkten Randbezeichnungen. Gibt es das mittlere Wort „Normal“ nicht in ihrem Wortschatz. Oder ist nur das normal, wie sie es einstufen ?
Ich möchte nichts zum Maßstab machen. Es ging lediglich nur um den Fall in der Zeitung. Nicht mehr und nicht weniger.
Tatsache ist, da hat einer Unrechtes getan, wurde dabei auch noch erwischt, hat sich dann auch noch widersetzt, also muß er mit Bestrafung rechnen. So will es das Gesetz und dieses haben wir nicht umsonst, weil sonst jeder macht was er will !
Zitat „Ich sehe die von Ihnen behauptete Würdeverletzung nicht: Dem Bürgermeister fehlt einfach eine Frau, die ihn wirklich versteht, bzw. wenn er eine Frau hat, dann versteht sie ihn nicht.“
Also ich glaube kaum, das eine Eherfrau/Lebenspartnerin es verstehen würde, wenn ihr Mann heimlich Bilder von anderen Damen unter dem Rock machen würde.
Zitat „Es ist so ähnlich, als würde er sich interessiert die Beine einer Frau ansehen. Wenn das den Frauen durchweg unangenehm wäre, würden sie alle in Baumwollhosen auftreten, Tatsache ist aber doch, dass die meisten Frauen ihre Beine gern zur Schau stellen, solange die Beine (noch) ästhetisch aussehen.“
Genau da liegt der Unterschied. Damen die ihre Beine frei zeigen, geben diese auch zum ansehen frei. Damen die Röcke tragen möchten nicht darunter fotografiert werden. Wo ist eigentlich ihr Anstand geblieben? Sind bei ihnen Frauen nur Mittel zum Zweck ?
Leser schreibt:
Sie haben anscheinend den Bericht nicht bis zu Ende gelesen, sonst hätten sie gewusst, auf was sich meine Posizion 1 bezieht. Im Januar 2009 soll er sich angeblich auf einem Rastplatz in einer DAMENtoilette (verkleidet als Frau) eingeschlossen und mit einem Spiegel in die Nachbarstoilette geschaut haben. Das also nur zum ersten Fall.
Dazu sage ich:
Ich hatte das schon gewusst, aber es hat mit dem jetzigen Fall ja nichts zu tun. Oder wollen Sie die Erfüllung eines Tatbestandes aus verschiedenen Taten zusammenpuzzeln, die voneinander unabhängig zu verschiedenen Zeiten stattfanden?
Leser schreibt:
Schlimmer ist das jetzt passierte.
Zitat: “Dass das Vorhaben des OStA Steinkraus-Koch, eine Beldeidigung zu konstruieren, auch aus Ihrer Sicht schlichtweg Unfug ist, bestätigen Sie – indem Sie dieses Vorgehen nicht verteidigen.”
Dieses brauche ich nicht verteidigen, denn es ist sogar Rechtens. Wie schon in meinem ersten Beitrag sind dort die entsprechenden Paragraphen aufgeführt und ich weis nicht was sie nun mit dem Staatsanwalt haben. Er geht seinem Beruf nach, wenn hier entsprechend Anzeige erstattet worden ist bzw. öffentl. Interesse besteht.
Dazu sage ich:
Ich sehe nach wie vor gar nichts Schlimmes an dem, was der Bürgermeister getan hat. Wem hat er denn inwiefern geschadet?
Der Paragraph 185 StGB (Beleidigung) ist tatbestandlich nicht erfüllt, wenn man die subjektive Komponente zum Tatbestand zählt, ansonsten ist er nicht vorsätzlich begangen (sondern bestenfalls fahrlässig) und damit so oder so nicht zur Bestrafung heranzuziehen. Und wenn ein OStA das nicht erkennt, dann ist er eine Oberflasche. Der von Ihnen zitierte § 201 StGB passt zu den Rolltreppenfotos ebenfalls nicht, denn eine öffentliche Rolltreppe ist kein abgeschlossener Raum oder Bereich, sondern eindeutig ein öffentlicher Bereich. Dass Sie mit dem eindeutig nicht anwendbaren § 201 StGB aufwarten, zeigt doch auch nur, dass mein Artikel ins Schwarze getroffen hat: Man hatte keine Rechtsgrundlage, um gegen den Bürgermeister so vorzugehen, wie man es getan hat, insbesondere war es rechtswidrig, ihm die Kamera abzunehmen und diese Handlung mit Gewalt durchzusetzen. Dass diese Sicht der Dinge einem durch und durch verklemmten Volk, das sich in rechtlichen Dingen überwiegend zudem nicht auskennt, nicht unmittelbar nachvollziehbar sein mag – das bezweifle ich nicht. Aber das darf eben kein Maßstab für das Handeln von Polizei und Staatsanwaltschaft sein.
Leser schreibt:
Zitat “Was Dinge wie Würde usw. angeht, halte ich es für fragwürdig, in diesem Fall die Maßstäbe einer durch und durch verklemmten Gesellschaft anlegen zu wollen”
Ob und in wie weit die Gesellschaft verklemmt ist, entscheidet die Gesellschaft. Dazu gehört es nun mal, das sich Menschen auch anziehen um seinen Körper u.a. gegen neugierige Blicke zu schützen.
Dazu sage ich:
Auch wenn die Gesellschaft sich dafür entscheidet, verklemmt sein zu wollen, so resultiert draus nicht der Anspruch, Verklemmtheit unter den besonderen Schutz des Staates zu stellen, der diesen zu Rechtsbeugungen legitimiert. Wenn eine Frau es sicher ausschließen will, dass man ihren Schlüpfer sieht, dann kann sie das natürlich tun. Tut sie es nicht, dann darf sie sich nicht beschweren, wenn jemand ihren Schlüpfer sieht, ganz besonders dann nicht, wenn sie öffentliche Rolltreppen benutzt. Vermutlich gibt es auch Frauen, die den ganzen Tag mit der Rolltreppe fahren, um Männer verrückt zu machen. Daraus ließe sich dann übrigens tatsächlich ein öffentliches Ärgernis ableiten.
Leser schreibt:
Menschen die sich freizügig ablichten wollen, laufen auch entsprechend rum. Da ich vermute das die fotografierten Damen keine Schild an sich trugen mit der Aufschrift “Fotografiert mich unter dem Rock”, ist dieses Handeln absolut gegen die Würde eines Menschen.
Dazu sage ich:
Alles, was Frauen nicht per Aufschrift erlauben, soll ein Anschlag auf ihre Würde sein? Demnach darf man die mit Abstand meisten Frauen nicht einmal nach der Uhrzeit fragen…. Wenn ich der Verteidiger des Bürgermeisters Albert Müller wäre, würden Sie mit solchen „Argumentationen“ nicht weit kommen.
Leser schreibt:
Kaum vorzustellen was mit den Bildern noch passiert, denn solche “Upskirt” Bilder sind in der entspr. Branche sicher heiß begehrt.
Dazu sage ich:
Sie kennen sich erkennbar aus: Ja, Uspskirt-Bilder sprechen den sexuellen Unterwerfungstrieb sexuell nicht fixierter Männer an – und sind dementsprechend bei Pornoliebhabern begehrt. Dass diese Bilder den sexuellen Unterwerfungstrieb des Mannes ansprechen, spricht im Übrigen gerade gegen die Verletzung der Würde von Frauen. Da die Identität der Frauen bei den vom Bürgermeister angefertigten Fotos aber mit Sicherheit nicht zu erkennen sein dürfte, kann es den Frauen egal sein, was ggf. mit den Fotos geschieht. Sollte der Bürgermeister daraus einen Nebenerwerb machen, dann wird er sicherlich nur die Fotos verwenden, die man als schmeichelhaft bezeichnen könnte – also auch an der Stelle wäre keine Herabsetzung anzunehmen.
Leser schreibt:
Zitat “Man kann es, wenn man die Dinge locker sieht, durchaus als Kompliment für Münchens Frauen auffassen, dass ein Bürgermeister aus der Provinz anreist, um sie von unten zu fotografieren, während Frauen doch sonst oft von oben herab behandelt werden.”
Ich weis nicht was da ein Kompliment sein soll. Hier ging es doch eher nur um die sexuelle Neigung des Herren. Und diese grenzt an Perversion!
Dazu sage ich:
Was verstehen Sie denn unter Perversion? Sie wissen ja nicht einmal, ob er es aus rein gewerblichen Zwecken oder aus privater Neigung machte. Ihnen ist offenbar an einer Hexenjagd auf Bürgermeister Albert Müller gelegen – und das wäre dann pervers.
Leser schreibt:
Zitat “Was die Norm angeht… Die Norm ist es, dass Männer entweder keine Frau haben, oder eine, an der sie sexuell absolut nichts finden, oder eine, die an ihnen absolut nichts findet.”
Ich weis nicht wie sie leben, aber ich kann ihnen Garantieren, das dies absolut NICHT die Norm ist. Wenn sie keine Frau haben ist es, anhand ihrer Einstellung die sie hier sehr deutlich vertreten, als Frau nachvollziehbar. Denn sie behandeln hier eine Frau wie ein “Stück”.
Dazu sage ich:
Was meinen Sie denn, wo die massenhaften Ehescheidungen, die massenhaften Körperverletzungen in Beziehungen, die massenhaften Selbstmorde und sonstigen Verzweiflungstaten aus Liebeskummer und die horrenden Profite von Prostitutionsgewerbe und Poro-Industrie herkommen? Von einer sexuell erfüllt lebenden Masse??? Ihre „Garantie“ ist ein Hohn.
Leser schreibt:
Sollten sie eine haben, rate ich ihnen ihre Einstellung zu ihrer Dame zu überdenken.
Dazu sage ich:
Ich weiß Frauen zu schätzen – die einen wie die anderen.
Leser schreibt:
Auch kann ich mir nicht vorstellen, das ein Carl-Friedrich von Weizsäcker die Einstellung von ihnen teilen würde, nach dem Motto, Damen unter den Rock zu fotografieren wäre OK. Gerade er als Friedensforscher hätte dies auch nicht gut heißen können. Aber da er nicht mehr unter uns weilt, ist es mühsig darüber zu diskutieren.
Dazu sage ich:
Offenbar könne Sie nicht lesen. Ich hatte behauptet, dass Carl-Friedrich von Weizsäcker und Erich Fromm meine begründete ansicht teil(t)en, dass die Gesellschaft schwer krank sei.
Leser schreibt:
Zitat “Und Sie wollen die Ansichten dieser weitgehend perversen (was sie natürlich energisch bestreiten würde!) und durchgeknallten Masse zum Maßstab von irgendetwas machen?”
Also jetzt widersprechen sie sich erneut. Erst “verklemmt” und nun “pervers”. Warum eingentlich immer die direkten Randbezeichnungen. Gibt es das mittlere Wort “Normal” nicht in ihrem Wortschatz. Oder ist nur das normal, wie sie es einstufen ?
Dazu sage ich:
Tatsächlich gehen Verklemmtheit und Perversion nicht gerade selten Hand in Hand.
Leser schreibt:
Ich möchte nichts zum Maßstab machen. Es ging lediglich nur um den Fall in der Zeitung. Nicht mehr und nicht weniger.
Tatsache ist, da hat einer Unrechtes getan, wurde dabei auch noch erwischt, hat sich dann auch noch widersetzt, also muß er mit Bestrafung rechnen.
Dazu sage ich:
Nach den Gesetzen hat er nichts Unrechtes getan, und nach Maßstäben gesunden Menschenverstandes auch nicht.“
Leser schreibt:
So will es das Gesetz und dieses haben wir nicht umsonst, weil sonst jeder macht was er will !
Dazu sage ich:
Von welchem Gesetz reden Sie? Der § 185 StGB greift definitiv nicht, der § 201 StGB auch nicht, und selbst die öffentliche Ordnung wurde nicht von ihm gestört, sondern von denen, die meinten, eine verfehlte Vorstellung von Moral durchsetzen zu müssen, die in Wahrheit nur eine Scheinmoral ist.
Leser schreibt:
Zitat “Ich sehe die von Ihnen behauptete Würdeverletzung nicht: Dem Bürgermeister fehlt einfach eine Frau, die ihn wirklich versteht, bzw. wenn er eine Frau hat, dann versteht sie ihn nicht.”
Also ich glaube kaum, das eine Eherfrau/Lebenspartnerin es verstehen würde, wenn ihr Mann heimlich Bilder von anderen Damen unter dem Rock machen würde.
Dazu sage ich:
Da sehen Sie mal, wie unterbelichtet die Gesellschaft in sexuellen Dingen ist – am Beispiel Ihrer Person: Würde eine
Frau die Sexualtriebe des Bürgermeisters erfüllen, könnte er sich für keine einzige andere Frau mehr sexuell
interessieren! Jeder Ihrer Polizeikollegen, der Frauen hinterher sieht, wird von seiner eigenen Ehefrau nicht erfüllt!
Leser schreibt:
Zitat “Es ist so ähnlich, als würde er sich interessiert die Beine einer Frau ansehen. Wenn das den Frauen durchweg unangenehm wäre, würden sie alle in Baumwollhosen auftreten, Tatsache ist aber doch, dass die meisten Frauen ihre Beine gern zur Schau stellen, solange die Beine (noch) ästhetisch aussehen.”
Genau da liegt der Unterschied. Damen die ihre Beine frei zeigen, geben diese auch zum ansehen frei. Damen die Röcke tragen möchten nicht darunter fotografiert werden. Wo ist eigentlich ihr Anstand geblieben? Sind bei ihnen Frauen nur Mittel zum Zweck ?
Dazu sage ich:
Wenn schon, dann muss das Thema umfassend diskutiert werden: Wie verrückt muss eine Frau sein, um sexuelle Reizsignale in alle Richtungen zu senden, und wieso soll die darauis resultierende, durchaus gravierende Belästung sexuell nicht fixierter Männer dann kein öffentliches Ärgernis sein?
Nach wie vor: Abgesehen von Stammtischparolen haben Sie nichts zu bieten, um die schweren Eingriffe der Polizei in die
Persönlichkeitsrechte des Bürgermeisters zu begründen.
„ein leser“ hatte noch einen Kommentar geschrieben, der weitgehend aus Beleidigungen besteht, so dass ich ihn nicht veröffentliche.
Einige Passagen greife ich aber heraus, weil ich Aufklärungsbedarf sehe.
Zitat: „2) Selbst sexuell ausgeglichene / erfüllte Menschen können trotzdem sich auch für andere Menschen sexuell interessieren.“
=> Nein, das ist eben nicht möglich. Wird der sexuelle Unterwerfungstrieb einer Person erfüllt (Frau bringt Mann zum Lustrausch / Mann bringt Frau zum Orgasmus), dann hat das fixierende Wirkung. Darum gibt es bei echten Naturvölkern auch kein Fremdgehen, und darum prallt es bei echten Naturvölkern an den verheirateten Männern total ab, wenn junge Frauen nackt vor ihren Augen herumlaufen. Aber wenn sie von ihren eigenen Frauen gerufen werden, dann sind sie nicht zu halten…
Auch sexuelle Hörigkeit wäre übrigens unmöglich, wenn die Beibringung von Lusträuschen keine fixierende Wirkung hätte. Gerade diese fixierende Wirkung ist es ja, die es verhindert, dass sexuell Abhängige woanders Ablenkung finden können. Es ist daher ein viel geringeres Problem, von Heroin abhängig zu sein (kann man bei verschiedenen Dealern kaufen und durch Methadon substituieren), als etwa von einer ausgebufften „Männermörderin“ bzw. von einem ausgebufften „Ladykiller“.
Man sieht, „ein leser“ hat ebenso wenig Ahnung wie die meisten – ein Stammtischgenosse, der aber meint, er wisse alles.
Zitat: „4) Wenn Männer also anderen Frauen hinterher schauen, werden sie von der eigenen Frau nicht erfüllt?“
=> Genau so ist es. Und solange Männer anderen Frauen noch hinterherschauen, ist zumindest das Schlimmste noch nicht passiert: Sie sind noch nicht sexuell auf eine bestimmte Frau außerhalb der Ehe fixiert.
Zitat: „Man hat eher das Gefühl sie wollen hier einen Versuch starten auf einen Staatsanwalt loszugehen, dem sie evtl. bald begegnen werden. Glücklicherweise muss er sich über das Verfahren gegenüber dem Bürgermeister keine Gedanken machen, da es für solche Vorkommnisse mittlerweile genügend Urteile gibt (und in jedem nachzuschlagenden Urteil ist die Beleidigung mit drinnen) und was ggfs ihr Verfahren angeht, wird man sehen ob er in der ersten Prüfung irgendwo durchgefallen ist, oder ihnen zeigt, das er von berufswegen am richtigen Platz sitzt.“
=> „Mal sehen, was die Maus zu bieten hat.“ (Muhammad Ali, damals noch Cassius Clay, vor einem Boxkampf).
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