Dr. Melanie Thole-Bachg: Rechtsanwalt Dr. Joachim Baltes hat Antrag auf Erzwingung einer Klage gegen sie eingereicht

Es wird spannend…

Im Folgenden werden nur die groben Züge eines Strafermittlungsverfahrens gegen Dr. Melanie Thole-Bachg, Hasbergen bei Osnabrück, dargestellt, leider müssen hochinteressante Details zunächst ausgespart werden… .

Die Strafanzeigen gegen Dr. Melanie Thole-Bachg, Hasbergen

Obwohl die Strafanzeigen durchaus überzeugend darlegen, dass die „Gutachterin“ Dr. Melanie Thole-Bachg vorsätzlich ein Falschgutachten zum Nachteil der Gabi Baaske erstellt und das falsche Gutachten dann im Zeugenstand vertreten hatte:

und zwar immerhin überzeugend genug, dass die Bielefelder Staatsanwältin Anja Lausten, FDP Bielefeld, die Dr. Melanie Thole-Bachg als Beschuldigte schriftlich zu einer Stellungnahme aufforderte, damit die Verjährung unterbrach und der Dr. Melanie Thole-Bachg einen Strafbefehl in Aussicht stellte, damit sie sich ein öffentliches Strafverfahren ersparen könne.

Staatsanwältin Anja Lausten, Staatsanwaltschaft Bielefeld, unterbricht die Verjährung und stellt der Beschuldigten Dr. Melanie Thole-Bachg einen Strafbefehl in Aussicht, um ihr eine öffentliche Strafverhandlung zu ersparen

Der Anzeigenerstatterin ist ein Strafbefehl zu wenig

Ein Strafbefehl ist der aufgebrachten Anzeigenerstatterin und Geschädigten Gabi Baaske allerdings viel zu wenig, so dass sie erbost dagegen protestierte:

Wieder einmal musste Dr. Melanie Thole-Bachg einen Rechtsanwalt bemühen, nämlich den Träger des Bundesverdienstes 1. Klasse, Rechtsanwalt Dr. Jürgen Restemeier, Osnabrück, der pro Jahr bis zu fünf bei ihm angestellte Rechtsanwälte verschleißt und daher zumeist allein in seiner Großkanzlei sitzt, dem allerdings eben sowenig wie der Dr. Melanie Thole-Bachg selbst einfiel, wie er die stringente Argumentation der Strafanzeige tatsächlich hätte entkräften können, weshalb er dann auf Pseudo-Argumente und Hetze setzte, anstatt den Argumenten der Strafanzeige sachlich entgegenzutreten.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Restemeier, Osnabrück, bietet für seine Mandantin Dr. Melanie Thole-Bachg nur Pseudo.-Argumente und Hetze

Von der inhaltlich gehaltlosen Stellungnahme des Rechtsanwalts Dr. Jürgen Restemeier erfuhr die Anzeigenerstatterin durch eine Akteneinsicht (Lenin: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“).

Auf die Stellungnahme des Rechtsanwalts Dr. Jürgen Restemeier reagierte die Anzeigenerstatterin und Geschädigte Gabi Baaske kurz und bündig:

Die Bielefelder Staatsanwältin Anja Lausten, FDP Bielefeld, setzte von da an auf Akteneinsichten in andere Verfahren, vermutlich in der Hoffnung, dort werde sie Argumente für eine Einstellung finden, und ansonsten auf Untätigkeit – von Mitte 2020 bis Februar 2022. Sachstandsanfragen von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Restemeier beantwortete sie eben sowenig wie Sachstandsanfragen von Anwälten der Anzeigenerstatterin. Darüber wird noch zu berichten sein…

Im Februar 2022 gab es dann einen Einstellungsbescheid – nein, nicht von der langjährigen Sachbearbeiterin Staatsanwältin Anja Lausten, sondern von der Bielefelder Staatsanwältin Julia Behrendt, die hausintern bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld als besonders kompetent galt, weil die die Strafanzeige nicht gelesen hatte und es daher besonders leicht hatte, mit unwahren pauschalen Behauptungen die Strafermittlung einzustellen, ohne auf irgendetwas konkret einzugehen:

Staatsanwältin Julia Behrendt, Staatsanwaltschaft Bielefeld, wird strafvereitelnd zu Gunsten der Falschgutachterin Dr. Melanie Thole-Bachg tätig – Einstellung der Ermittlungen mit Lügen

Darauf folgte dann die Beschwerde der Anzeigenerstatterin und Geschädigten Gabi Baaske, die allerdings übersehen hatte, dass die Einstellung nicht von Staatsanwältin Anja Lausten verfügt worden war.

Beschwerde der Anzeigenerstatterin und Geschädigten Gabi Baaske gegen die Einstellung der Ermittlungen durch Staatsanwältin Julia Behrendt, Staatsanwaltschaft Bielefeld

und sehr kurz darauf wurde die Ergänzung der Beschwerde eingebracht:

Darauf folgte – mit ungebührlicher Verzögerung – ein Ablehnungsbescheid der Oberstaatsanwältin Bettina Börtz von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, die offensichtlich einen Text aus der Konserve zog, der für sich betrachtet nicht einmal erahnen lässt, auf welchen Sachverhalt sie sich eigentlich bezieht. Kurzform: Die Staatsanwältin Julia Behrendt, die das Ermittlungsverfahren einstellte, habe alles richtig gemacht.

Strafvereitelung im Amt durch die Oberstaatsanwältin Bettina Börtz, Generalstaatsanwaltschaft Hamm

Und nun muss das OLG Hamm über den Antrag des Rechtsanwalts Dr. Joachim Baltes, Bielefeld, entscheiden, die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Anklage gegen Dr. Melanie Thole-Bachg zu zwingen.

Antrag des Rechtsanwalts Dr. Joachim Baltes an das OLG-Hamm, die Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Anklage der Falsch-gutachterin Dr. Melanie Thole-Bachg wegen uneidlicher Falschaussage und Kindesentziehung zu zwingen

Richter Dr. Christian Rikken hat wahren Respekt verdient!/ z.k. : rechtsanwalt dr. joachim baltes, dr. ilka muth, richter thomas beimann, landgericht osnabrück

Hallo, Frauen und Männer!

Die Mischung aus deutschem Urheberrecht und Anwaltszwang an Landgerichten verbunden mit diversen Rechtsunsicherheiten brachten es mit sich, dass im Verfahren Thole-Bachg ./. Sobottka diesseits zunächst nicht annähernd sachgemäß vorgetragen werden konnte, so dass man im Nachhinein sagen muss:  Vor solchen Hintergründen war der Beschluss der LG-Kammer unter Richter Dr. Christian Rikken, wie von mir damals schon als Möglichkeit gesehen, tatsächlich verständlich.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens urteilte er zwar nicht so, wie es meinen Vorstellungen von Meinungsfreiheit entspricht, aber jedenfalls so, dass man ihm nicht nachsagen kann, er habe grob unsachgemäß gearbeitet.

Zudem hörte er sich anlässlich zweier Gerichtstermine geduldig an, was Opfer von familienrechtlichen Schundgutachten zu sagen hatten, zeigte sich keineswegs als arroganter Law & Order – Herrenmensch, sondern als Mensch, der mit anderen Menschen menschlich umgeht.

Im Kontext bleibt mir damit nichts anderes, als mich dafür zu entschuldigen, dass ich ihn offenbar deutlich falsch einsortiert und zu den natürlichen Feinden eines jeden Anarchisten, zu den kriminellen Obrigkeitsbeamten, gerechnet hatte.

Mithin ziehe ich den ursprünglichen Beitrag zurück und – das ist abgrundtief ehrlich gemeint – zolle diesem Richter Dr. Christian Rikken, der sich als menschlich erwies, obwohl er zu Unrecht öffentlich schwer von mir angegriffen war, der sich in seinem Richterschluss erkennbar nur nach seiner Sach- und Rechtseinschätzung, nicht nach rechtsfremden Motiven richtete, hohe Achtung.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried-Sobottka, UNITED ANARCHISTS